Versicherungsbegriffe mit P

Passiver Rechtsschutz

Passiver Rechtsschutz ist die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung im versicherten Umfang.

Die Haftpflichtversicherung prüft Ansprüche, erfüllt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Das ist von einer Rechtsschutzversicherung zur Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen zu unterscheiden.

Quelle: VVG § 100: Leistungen der Haftpflichtversicherung.

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Pauschaldeklaration

Ein Versicherungsprinzip, bei dem für verschiedene Risiken oder Versicherungsobjekte eine einheitliche Deckungssumme vereinbart wird, ohne diese im Einzelnen zu spezifizieren. Dies vereinfacht den Versicherungsprozess, insbesondere bei Firmenversicherungen.

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Pauschale Anrechnungszeit

Die pauschale Anrechnungszeit ist eine besondere rentenrechtliche Berechnung für Zeiten vor dem 1. Januar 1957. Sie kann unter gesetzlichen Voraussetzungen fehlende Einzelanrechnungszeiten ausgleichen.

Beispiel: Ein alter Versicherungsverlauf enthält Pflichtbeiträge aus der Zeit vor 1957.

Wichtig: Sie ist nicht die allgemeine Bezeichnung für heutige Schul- oder Studienzeiten. Die Rentenversicherung berechnet sie nach § 253 SGB VI.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 253 SGB VI.

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Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die darauf abzielt, Arbeitnehmern nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben eine Rente oder Kapitalleistung zu gewähren. Er wird mit Beiträgen des Arbeitgebers, in manchen Fällen auch des Arbeitnehmers, finanziert und investiert diese Gelder am Kapitalmarkt, um Erträge zu erzielen. Die aus dem Fonds ausgezahlten Leistungen hängen von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Performance der Kapitalanlagen ab.

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Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die darauf abzielt, Arbeitnehmern und oft auch ihren Hinterbliebenen eine Zusatzrente zum gesetzlichen Rentenanspruch zu bieten. Pensionskassen sammeln Beiträge von Arbeitgebern, und in manchen Fällen auch von Arbeitnehmern, um diese Kapitalien anzulegen und daraus Rentenleistungen zu finanzieren. Sie sind eine der Säulen der Alterssicherung und dienen dazu, den Lebensstandard im Alter zu sichern oder zu verbessern.

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Pensionssicherungsverein (PSVaG)

Der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Einrichtung in Deutschland, die die betriebliche Altersversorgung im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers absichert. Der PSVaG wurde 1974 als Reaktion auf das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gegründet und schützt die Ansprüche von Arbeitnehmern aus Direktzusagen und Unterstützungskassen, die eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Er stellt sicher, dass die betrieblichen Rentenansprüche und -anwartschaften auch dann erfüllt werden können, wenn das Unternehmen, das diese Leistungen zugesagt hat, zahlungsunfähig wird.

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Pensionszusage

Eine Pensionszusage, auch als betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Direktzusage bekannt, ist ein Versprechen eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, diesem ab einem bestimmten Zeitpunkt (meistens bei Erreichen des Rentenalters) oder unter bestimmten Bedingungen (wie bei Invalidität) eine Rente oder einmalige Kapitalleistung aus Unternehmensmitteln zu gewähren. Dieses Versprechen stellt eine Form der Zusatzversorgung zum gesetzlichen Rentensystem dar und dient der finanziellen Absicherung im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall für Hinterbliebene.

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Personenschaden

Schäden, die Personen betreffen, wie körperliche Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Todesfälle. Personenschäden sind ein zentrales Element der Haftpflichtversicherung, um die finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen abzudecken.

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Pfändung von Renten

Die Beschlagnahmung eines Teils der Rente zur Begleichung von Schulden, wobei bestimmte Freibeträge unpfändbar sind.

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Pflegegrad

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person beeinträchtigt sind.

Die fünf Pflegegrade reichen von 1 bis 5. Sie werden anhand eines Begutachtungsinstruments ermittelt; körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden berücksichtigt. Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung richten sich zusätzlich nach deren Vertragsbedingungen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit.

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Pflegepflichtversicherung

Die verpflichtende Pflegeabsicherung besteht je nach Krankenversicherungsstatus in der sozialen Pflegeversicherung oder als private Pflegepflichtversicherung.

Beispiel: Wer privat krankenversichert ist, benötigt grundsätzlich auch die dazugehörige private Pflichtabsicherung für Pflege.

Wichtig: Eine freiwillige Pflegezusatzversicherung ist davon zu unterscheiden. Anspruch, Pflegegrad und Leistungsumfang folgen den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 20 SGB XI, § 23 SGB XI.

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Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung

Dies sind Zeiten, in denen Beiträge zur Rentenversicherung während einer beruflichen Ausbildung entrichtet werden. Sie sind wichtig für den Erwerb von Rentenansprüchen.

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Pflichtversicherung

Eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, um bestimmte Risiken abzudecken. Beispiele hierfür sind die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeugbesitzer oder die Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen.

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Photovoltaikversicherung

Eine Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die darauf ausgelegt ist, Photovoltaikanlagen und die damit verbundenen Risiken abzusichern. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz für die Eigentümer von Solaranlagen gegen eine Vielzahl von Schadensfällen, die die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Anlage beeinträchtigen könnten. Die Versicherung deckt typischerweise Schäden durch Unwetter, Feuer, Diebstahl, Vandalismus und technische Defekte ab.

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Prämienregulierung

Ein Prozess, bei dem die Versicherungsprämien basierend auf der Schadenshistorie, dem Risikoprofil oder anderen Faktoren angepasst werden. Dies dient dazu, die Prämien fair und angemessen zu gestalten.

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Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der eine Person durch regelmäßige Beitragszahlungen oder die Einzahlung eines Einmalbetrags eine finanzielle Absicherung für das Alter aufbaut. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert und bei der die eingezahlten Beiträge sofort an die derzeitigen Rentner ausgezahlt werden, funktioniert die private Rentenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, die Beiträge werden angelegt und verzinst, um dem Versicherten im Alter eine Rente auszuzahlen.

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Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist eine Form der Personenversicherung, die finanziellen Schutz bei Unfällen bietet, die zu körperlichen Verletzungen oder zum Tod führen. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, indem sie auch außerhalb der Arbeitszeit und weltweit Schutz bietet, einschließlich Freizeit, Sport und Urlaub. Die Versicherung zielt darauf ab, die finanziellen Folgen von Unfällen für die versicherte Person und ihre Familie zu mindern.

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Pro rata temporis

Ein Prinzip in der Versicherungswirtschaft, das die anteilige Berechnung von Versicherungsprämien für einen Zeitraum beschreibt, der kürzer ist als die volle Versicherungsdauer, typischerweise bei vorzeitiger Kündigung einer Police.

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Produktdifferenzdeckung

Eine vereinbarte Produktdifferenzdeckung kann den Schutz eines noch laufenden Vertrags bei einem anderen Versicherer um weitergehende Leistungen des neuen Vertrags ergänzen.

Beispiel: Die bisherige Haftpflichtversicherung läuft noch, während bestimmte zusätzliche Leistungen bereits aus einer vereinbarten Differenzdeckung bereitstehen.

Wichtig: Dies ist keine Erstattung des Preisunterschieds zwischen einem beschädigten Produkt und seinem Nachfolger. Vorrang des bestehenden Vertrags, Grenzen, Pflichten und Beginn des vollen neuen Schutzes richten sich nach den Bedingungen.

Weiterführende Informationen

Quelle: LVM: Privathaftpflicht, Teil C Produktdifferenzdeckung.

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Produktfehler

Mängel an einem Produkt, die Sicherheitsrisiken darstellen oder die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Produktfehlerversicherungen schützen Hersteller und Händler vor Haftungsansprüchen aufgrund solcher Mängel.

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Produktionsausfall

Ein Zustand, in dem die Produktion in einem Unternehmen aufgrund eines Schadensereignisses, wie Maschinenausfall oder Rohstoffmangel, vorübergehend unterbrochen wird. Versicherungen gegen Produktionsausfall bieten Schutz vor den finanziellen Verlusten, die durch solche Ausfälle entstehen.

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