Ihre Wohngebäudeversicherung verstehen
Ihr Wohngebäude ist mehr als vier Wände. Die Wohngebäudeversicherung kann Schäden am versicherten Gebäude durch vereinbarte Gefahren absichern.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Ein fiktives Beispiel: Ein Sturm beschädigt das Dach eines Hauses. Sie möchten Reparatur und Folgeschäden zuverlässig einordnen lassen.
Was ist versichert?
Die LVM beschreibt Schutz für das versicherte Wohngebäude unter anderem bei Feuer, bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Einzelheiten und versicherte Gebäudebestandteile stehen im Vertrag.
Optionen für Ihren Bedarf
Prüfen Sie ergänzende Naturgefahren wie Starkregen und Rückstau, Nebengebäude, Photovoltaik und besondere Gebäudeausstattung. Angaben zu Bauart und Nutzung sind für ein passendes Angebot wichtig.
Grenzen und Voraussetzungen
Hausrat ist nicht automatisch über die Gebäudeversicherung versichert. Weitere Naturgefahren benötigen gegebenenfalls einen zusätzlichen Baustein. Ausschlüsse, Selbstbehalte und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag.
Fragen für Ihre Entscheidung
- Wie wird das Gebäude genutzt und welche Fläche hat es?
- Welche Nebengebäude und technischen Anlagen gehören dazu?
- Ist ergänzender Schutz gegen Naturgefahren gewünscht?
- Sind Änderungen seit dem letzten Vertrag berücksichtigt?
Häufige Fragen
Ist der Hausrat mitversichert?
Beweglicher Hausrat wird grundsätzlich separat betrachtet.
Ist jeder Wasserschaden versichert?
Nein. Ursache, versicherte Gefahr und Bedingungen sind entscheidend.
Was ist mit Starkregen und Rückstau?
Diese Risiken sind im Rahmen des ergänzenden Naturgefahrenschutzes und seiner Bedingungen zu prüfen.
Sind Photovoltaikanlagen automatisch vollständig versichert?
Das hängt von Vertrag und Anlagenart ab. Prüfen Sie Gebäude und gegebenenfalls gesonderten Technikschutz.
So bereiten Sie Ihre Beratung vor
Hilfreich sind Gebäudedaten, Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Modernisierungen und gegebenenfalls bisherige Police. Sie schildern Ihre Situation; Ihre LVM Agentur in Bremen prüft vorhandenen Schutz und bespricht mit Ihnen ein persönliches Angebot. Sie können die Unterlagen in Ruhe ansehen.
Hausratversicherung · Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Quelle: Offizielle LVM Informationen, geprüft am 5. November 2026. Maßgeblich sind Ihr Angebot und Ihre Versicherungsbedingungen.