Versicherungsbegriffe mit K

Kapitalanlagen

Kapitalanlagen bezeichnen die Investition von Geldmitteln mit dem Ziel, einen finanziellen Ertrag zu erwirtschaften. Sie umfassen eine breite Palette von Anlageformen, die sich in Bezug auf das Risiko, die Renditeerwartung, die Liquidität und die Laufzeit unterscheiden.

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Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die sowohl einen Todesfallschutz als auch einen Spar- bzw. Kapitalbildungsteil umfasst. Sie dient somit nicht nur der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten, sondern ermöglicht auch die Bildung von Kapital für den Versicherungsnehmer selbst, sollte er den Vertragsablauf erleben. Die Kapitallebensversicherung ist somit eine Kombination aus Risikoschutz und Sparanlage.

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Karenzzeit

Eine Karenzzeit ist ein vereinbarter Zeitraum nach Beginn eines Versicherungsfalls, für den noch keine Leistung gezahlt wird.

Beim Krankentagegeld legt sie beispielsweise fest, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Sie ist von einer Wartezeit nach Versicherungsbeginn zu unterscheiden. Die konkrete Dauer und die Anrechnung wiederholter Erkrankungen stehen im Tarif.

Quelle: LVM: Vertragsgrundlagen Krankenversicherung.

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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine Form der Fahrzeugversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers abdeckt. Sie ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug des Verursachers. Die Kaskoversicherung ist in der Regel optional und bietet Schutz vor finanziellen Verlusten durch Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des eigenen Fahrzeugs.

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Kautionsversicherung

Eine Versicherung, die als Sicherheit für die Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen dient. Sie wird häufig in der Bauindustrie und bei öffentlichen Aufträgen verwendet, um sicherzustellen, dass Verpflichtungen erfüllt werden.

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Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für jeden Fahrzeughalter, um Schäden abzudecken, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs an Dritten (sowohl Personen als auch Sachen) verursacht werden. Sie ist in vielen Ländern eine Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Forderungen, die aus Schäden resultieren, für die er oder die mitversicherten Fahrer verantwortlich gemacht werden können.

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Kfz-Unfallversicherung

Eine Kfz-Unfallversicherung kann vereinbarte Leistungen für Fahrer und weitere versicherte Insassen nach einem Unfall beim Gebrauch des Fahrzeugs erbringen.

Beispiel: Nach einem versicherten Unfall kommt eine vertraglich vereinbarte Invaliditätsleistung in Betracht.

Wichtig: Mitfahrer können bei einem vom Fahrer verursachten Unfall Schadenersatzansprüche gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Für eigene Verletzungen des Fahrers besteht daraus kein allgemeiner Schutz. Zusätzliche Unfallleistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Weiterführende Informationen

Quelle: ADAC-Rechtsberatung: Haftung und Versicherung bei Fahrgemeinschaften.

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Kindererziehungszeiten (KEZ)

In der Rentenversicherung angerechnete Zeiten für die Erziehung von Kindern, die die Rentenansprüche erhöhen, indem sie als Beitragszeiten gelten, auch wenn in dieser Zeit keine direkten Beiträge gezahlt wurden

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Klausel

Ein spezifischer Abschnitt oder eine Bestimmung in einem Vertragsdokument, der/die bestimmte Bedingungen, Rechte oder Pflichten der beteiligten Parteien definiert. In Versicherungsverträgen sind Klauseln wichtig, um den Umfang der Deckung und die Bedingungen der Police zu spezifizieren.

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Kleinflotte

Bezeichnet in der Versicherungsbranche eine Gruppe von Fahrzeugen, die einem Unternehmen gehören und als Flotte versichert sind. Die Definition einer Kleinflotte kann je nach Versicherer variieren, umfasst aber in der Regel eine geringe Anzahl von Fahrzeugen.

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Kompositversicherung

Kompositversicherung bezeichnet den Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen, etwa Sach-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung.

Beispiel: Ein Versicherer bietet Hausrat- und Haftpflichtverträge in diesem Bereich an.

Wichtig: Der Begriff sagt nicht, dass alle Risiken in einer einzigen Police zusammengefasst oder versichert sind. Der jeweilige Vertrag bestimmt den Umfang.

Weiterführende Informationen

Quelle: GDV: Abgrenzung der Kompositversicherung.

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Konkrete Verweisung

Bei der konkreten Verweisung wird eine andere Tätigkeit berücksichtigt, die die versicherte Person tatsächlich ausübt.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es dabei auf die vertraglichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit an, insbesondere auf die bisherige Lebensstellung. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung bedeutet deshalb nicht automatisch einen Verzicht auf konkrete Verweisung.

Quelle: VVG § 172: Andere ausgeübte Tätigkeit.

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Korrespondenzanwalt

Ein Rechtsanwalt, der in einem anderen geografischen Gebiet als der Hauptanwalt tätig ist und in rechtlichen Angelegenheiten assistiert, oft bei grenzüberschreitenden oder regional spezifischen Fällen. In Versicherungsfällen können solche Anwälte für die lokale Vertretung oder für spezielle Rechtsberatung eingesetzt werden

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Kostenrisiko

Das Risiko, bei einem Rechtsstreit nicht nur die eigenen Kosten tragen zu müssen, sondern auch die Kosten der gegnerischen Partei im Falle einer Niederlage. Dieses Risiko kann durch eine Rechtsschutzversicherung gemindert werden, die die Kosten eines Rechtsstreits abdeckt.

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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Ein System, das in Deutschland Rentnern einen Krankenversicherungsschutz bietet, wobei Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein können und Beiträge aus ihrer Rente entrichten.

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Kreditversicherung

Eine Versicherung, die Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bietet, zum Beispiel wenn ein Geschäftspartner zahlungsunfähig wird. Sie ist besonders in Handelsbeziehungen wichtig, um das Risiko von Forderungsausfällen zu minimieren.

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Kumulrisiko

Das Risiko, dass mehrere Versicherungsfälle gleichzeitig oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang eintreten, was zu hohen kumulativen Verlusten für den Versicherer führen kann. Dies ist besonders relevant in Bereichen wie Naturkatastrophenversicherung oder bei groß angelegten Schadensereignissen.

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Kündigung

Eine Kündigung ist im rechtlichen Sinne die einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch eine der beteiligten Parteien. Sie kann sich auf verschiedene Arten von Verträgen beziehen, wie Arbeitsverträge, Mietverträge, Versicherungsverträge, Abonnements oder Dienstleistungsverträge. Die Kündigung erfolgt in der Regel schriftlich und muss bestimmte formale Anforderungen sowie Fristen einhalten, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart sind.

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Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse organisiert für versicherungspflichtige selbstständige Künstler und Publizisten die Beitragsabwicklung zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Beispiel: Eine selbstständige Illustratorin lässt prüfen, ob sie zum versicherten Personenkreis gehört.

Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung gehört nicht zur Künstlersozialversicherung. Dafür ist je nach Tätigkeit die zuständige Berufsgenossenschaft anzusprechen. Renten und Gesundheitsleistungen zahlt der jeweilige Versicherungsträger, nicht die KSK.

Weiterführende Informationen

Quelle: Künstlersozialkasse: Leistungen und Unfallversicherung.

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Kunstversicherung

Die Kunstversicherung ist eine spezialisierte Form der Versicherung, die darauf ausgerichtet ist, Kunstwerke und wertvolle Sammlerstücke gegen eine Vielzahl von Risiken zu schützen. Sie deckt in der Regel finanzielle Verluste ab, die durch Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen können, die Kunstwerke betreffen. Diese Art der Versicherung ist sowohl für private Sammler als auch für Institutionen wie Museen, Galerien und Ausstellungsveranstalter relevant.

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