A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   P   R   S   T   U   V   W   Z

Valorenversicherung

Die Valorenversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die zum Schutz von Wertsachen während des Transports oder der Lagerung dient. „Valoren“ ist ein Begriff, der in der Versicherungsbranche verwendet wird, um Wertsachen wie Geld, Edelmetalle, Schmuck, Wertpapiere, Kunstwerke und andere kostbare Gegenstände zu bezeichnen. Diese Art der Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen, die regelmäßig mit dem Transport oder der Handhabung solcher hochwertigen Güter befasst sind, sowie für Privatpersonen, die wertvolle Objekte versenden oder ausstellen möchten.

Versicherungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten sozialen Sicherungssystemen versichert zu sein, wie z.B. in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Vorsorgeversicherung

Eine Versicherung, die automatisch Anpassungen der Versicherungssumme vornimmt, um eine Unterversicherung zu vermeiden, oft in Verbindung mit Lebensversicherungen oder Sachversicherungen, bei denen der Wert des Versicherungsobjekts im Laufe der Zeit steigen kann.

Versicherungssteuer

Eine Steuer, die auf die Prämien von Versicherungspolicen erhoben wird. Die Höhe der Versicherungssteuer variiert je nach Land und Versicherungsart und ist vom Versicherungsnehmer zusammen mit der Prämie zu entrichten.

Vorläufige Deckung

Ein vorläufiger Versicherungsschutz, der ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur endgültigen Entscheidung über den Versicherungsantrag gewährt wird. Diese Deckung schützt den Antragsteller vor Schäden, die in diesem Zeitraum auftreten können.

Versehensklausel

Eine Bestimmung in Versicherungspolicen, die besagt, dass bestimmte versehentlich unterlassene Handlungen oder Fehler des Versicherungsnehmers nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Vandalismus

Die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum. Vandalismusschäden sind in vielen Sachversicherungen, wie Gebäude- oder Fahrzeugversicherungen, abgedeckt, um Schutz vor mutwilligen Handlungen zu bieten.

Verjährung

Ein rechtlicher Begriff, der den Zeitraum beschreibt, in dem Ansprüche oder Rechtsverfolgungen gültig erhoben werden können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können rechtliche Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

Versichertenälteste

Ehrenamtliche Vertreter, die bei der Rentenversicherung beschäftigt sind und Versicherten beratend zur Seite stehen, insbesondere bei Fragen zur Rentenversicherung und Antragsstellung.

Versorgungsausgleich

Ein rechtlicher Vorgang bei einer Scheidung, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt werden.

Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Ein Begriff aus der Rentenversicherung, der sich darauf bezieht, dass die für einen Rentenanspruch erforderlichen Mindestversicherungszeiten vor dem regulären Zeitpunkt erfüllt werden, was eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ermöglicht.

Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung

Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist eine Einrichtung in Deutschland, die als Auffangversicherung dient und Schadenersatz leistet, wenn Schäden durch unbekannte, nicht versicherte oder insolvente Fahrzeughalter bzw. -führer im Straßenverkehr verursacht werden. Sie unterstützt Verkehrsopfer, indem sie die finanziellen Folgen eines Unfalls abmildert, falls reguläre Ansprüche gegen den Verursacher nicht durchsetzbar sind.

Versicherungsnummer

Eine eindeutige Kennzahl, die jeder Versicherten in der Sozialversicherung zugeordnet wird, um die Rentenansprüche und Versicherungszeiten eindeutig zuordnen zu können.

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die besagt, dass Eigentümer oder Betreiber von Grundstücken und Einrichtungen Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Dritte durch Gefahrenquellen auf dem Gelände zu Schaden kommen. Sie umfasst beispielsweise die Pflicht zur Beseitigung von Stolperfallen, die ordnungsgemäße Beleuchtung von Wegen oder die Absicherung von Baustellen.

Versicherungsfreiheit

Ein Status, bei dem bestimmte Personengruppen oder Einkommensarten von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit sind, beispielsweise bei Überschreiten der Verdienstgrenze für Minijobs.

Versicherungspflicht für Schüler, Studenten und Praktikanten

Diese Gruppen sind in der Regel in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, um Schutz während der Ausbildung und bei eventuellen Praktika zu gewährleisten.

Versorgungswerke

Einrichtungen, die berufsspezifische Altersversorgung für freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten bieten, oft als Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor Ansprüchen Dritter aufgrund von finanziellen Verlusten, die ohne einen physischen Schaden entstanden sind, z.B. durch Fehlberatung, Vertragsverletzungen oder Fehler in der beruflichen Tätigkeit. Sie ist besonders relevant für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, die bei ihrer Arbeit ein hohes Risiko für Vermögensschäden tragen.

Verpuffung

Eine schnelle Verbrennung mit geringer Explosionskraft, die oft in geschlossenen Räumen auftritt und Schäden verursachen kann. Schäden durch Verpuffung sind in einigen Sach- und Gebäudeversicherungen abgedeckt.

Versicherungspflicht – Regeln für Ferienjobs

Bei Ferienjobs gelten bestimmte Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Oft sind kurzfristige Beschäftigungen sozialversicherungsfrei, solange sie bestimmte Zeit- und Einkommensgrenzen nicht überschreiten

Versicherte Person

Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Leben oder Gesundheit sich eine Versicherungspolice bezieht und die bei Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. Krankheit, Unfall, Tod) Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat oder deren Risiko abgesichert wird.

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind die detaillierten Regelungen und Klauseln eines Versicherungsvertrags, die den Umfang des Versicherungsschutzes, die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung festlegen.

Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag Gültigkeit hat, also von seinem Beginn bis zum vereinbarten Ende

Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall ist ein im Versicherungsvertrag festgelegtes Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers auslöst, wie z.B. ein Schaden, Unfall, Krankheit oder Tod.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist die Person oder juristische Entität, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt und die Prämien zahlt, um Versicherungsschutz für sich selbst oder eine andere benannte Person zu erhalten.

Versicherungspolice

Eine Versicherungspolice ist ein Vertragsdokument zwischen einem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer, das die genauen Bedingungen, Deckungssummen, Laufzeiten und Prämien der Versicherung festlegt. Es dient als rechtlicher Nachweis für den Versicherungsschutz und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Im genannten Fall wurde ein Agenturwechsel durchgeführt, was bedeutet, dass die Betreuung der Versicherungspolice von einer anderen Agentur oder einem anderen Vertreter übernommen wurde. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie z.B. auf Wunsch des Kunden oder aufgrund interner Umstrukturierungen beim Versicherungsunternehmen.

Versicherungsverlauf

Eine Aufzeichnung aller rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, Beitragszahlungen und anrechenbaren Zeiten eines Versicherten, wichtig für die Berechnung der Rentenansprüche.

Versicherungsperiode

Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsschutz besteht und für den die Versicherungsprämie entrichtet wurde, typischerweise ein Jahr.

Versicherungsschein

Der Versicherungsschein, auch Police genannt, ist das Dokument, das einen Versicherungsvertrag bestätigt und die Details wie Versicherungsbedingungen, Versicherungssumme, Prämienhöhe und die Parteien des Vertrags beinhaltet.

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke bezeichnet die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Einkommensbedarf im Ruhestand und den zu erwartenden gesetzlichen Rentenleistungen, wodurch ein finanzielles Defizit entsteht, das durch private oder betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden sollte.

Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch vorsätzliche untreue Handlungen von Mitarbeitern, wie Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung, entstehen.

Verweisungsklausel

Die Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es dem Versicherer, den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht und die er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben kann, um die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu reduzieren oder einzustellen.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine Fahrzeugversicherung, die neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung (wie Diebstahl, Brand, Naturereignisse) auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstanden sind.