Versicherungsbegriffe mit D

D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Haftpflichtversicherung, die speziell darauf ausgelegt ist, Führungskräfte und leitende Angestellte eines Unternehmens (z.B. Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder) vor persönlichen finanziellen Verlusten zu schützen, die aus ihren Handlungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten entstehen können. Sie dient dem Schutz des Privatvermögens der versicherten Personen gegen Ansprüche, die aus vermeintlichen oder tatsächlichen Pflichtverletzungen bei der Ausführung ihrer Dienstpflichten resultieren.

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Dachfonds

Ein Dachfonds investiert in andere Investmentfonds. Diese werden Zielfonds genannt.

Entscheidend sind die Anlagen der Zielfonds, ihre Überschneidungen und die Gesamtkosten. Mehrere Zielfonds bedeuten nicht automatisch eine breite Risikostreuung.

Quelle: FFB: Investmentbegriffe.

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Daten-Rechtsschutz

Ein Versicherungsschutz, der Rechtsbeistand bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Daten bietet, wie im Falle von Datenschutzverletzungen oder -streitigkeiten.

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Dauerzulagenantrag

Der Dauerzulagenantrag ist ein Begriff aus dem deutschen System der staatlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Rahmen der Riester-Rente. Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die durch Zulagen und steuerliche Vorteile vom Staat gefördert wird, um die Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

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Deckungskapital

Das Deckungskapital, auch als Deckungsrückstellung bezeichnet, ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der insbesondere in der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung von Bedeutung ist. Es repräsentiert die Summe, die die Versicherungsgesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zurücklegen muss, um ihre zukünftigen Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer erfüllen zu können. Das Deckungskapital dient somit als finanzielle Reserve, um die zugesagten Leistungen wie die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit, Rentenzahlungen oder den Rückkaufswert im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu sichern.

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Deckungssumme

Der maximale Betrag, den eine Versicherungspolice im Falle eines Schadensereignisses zahlt. Die Deckungssumme wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt und beeinflusst die Versicherungsprämie.

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Deckungszusage

Mit einer Deckungszusage bestätigt der Versicherer Versicherungsschutz für einen konkret geprüften Fall im beschriebenen Umfang.

Im Rechtsschutz betrifft sie insbesondere die übernommenen Kosten und Verfahrensschritte. Selbstbeteiligungen, Grenzen oder Vorbehalte können bestehen. Eine Deckungszusage ist keine Zusage, dass ein Rechtsstreit gewonnen wird.

Quelle: LVM: Rechtsschutzversicherung.

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Dekontaminationskosten

Kosten, die entstehen, um einen Bereich von gefährlichen Substanzen wie Chemikalien, radioaktiven Materialien oder biologischen Kontaminanten zu reinigen. Diese Kosten werden oft in Umwelt- oder Schadensversicherungspolicen abgedeckt.

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Deliktunfähigkeit

Deliktunfähigkeit bedeutet, dass jemand für einen verursachten Schaden nach den gesetzlichen Regeln nicht selbst verantwortlich ist.

Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktsfähig. Für ältere Minderjährige gelten weitere Regeln, unter anderem bei bestimmten Verkehrsunfällen und zur Einsichtsfähigkeit. Eltern haften nicht automatisch; eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht ist gesondert zu prüfen. Manche Haftpflichttarife leisten auch bei Schäden deliktunfähiger Personen.

Quelle: BGB § 828: Minderjährige.

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Delkredere

Eine Garantie oder Bürgschaft, die ein Verkäufer oder Zwischenhändler übernimmt, um das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden zu sichern. Im Versicherungswesen kann sich dies auch auf eine spezielle Art der Kreditversicherung beziehen.

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Desinfektionskosten

Kosten, die für die Desinfektion von Räumlichkeiten oder Ausrüstung anfallen, insbesondere nach Kontamination durch Schadstoffe oder im Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen.

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Deutsche Rentenversicherung

Die zentrale Institution der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die für die Durchführung der Rentenversicherung, die Zahlung von Renten und die Erhebung von Beiträgen zuständig ist.

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Direktgutschrift

Bei der Direktgutschrift wird ein Überschussanteil unmittelbar einem Versicherungsvertrag zugeordnet, ohne ihn zunächst der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen.

Beispiel: In der jährlichen Vertragsinformation wird die zugeteilte Überschussbeteiligung erläutert.

Wichtig: Der Begriff beschreibt hier einen Weg der Überschussbeteiligung und keine gewöhnliche Banküberweisung. Die Höhe künftiger Überschüsse ist damit nicht garantiert.

Weiterführende Informationen

Quelle: Bundesverfassungsgericht: Überschussbeteiligung und Direktgutschrift.

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Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung abschließt. Der Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene sind die Begünstigten dieser Versicherungspolice. In Deutschland ist die Direktversicherung eine beliebte Methode zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung und bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile.

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Direktzusage

Die Direktzusage, auch als unmittelbare Zusage oder Pensionszusage bekannt, ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der ein Arbeitgeber sich verpflichtet, seinem Mitarbeiter aus eigenen Mitteln Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der bAV, bei denen externe Versorgungsträger wie Versicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingeschaltet werden, übernimmt der Arbeitgeber bei der Direktzusage selbst die Rolle des Versorgungsträgers.

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Diversifikation

Diversifikation bedeutet, eine Geldanlage auf unterschiedliche Anlagen, Märkte oder Regionen zu verteilen.

So lässt sich die Abhängigkeit von einzelnen Entwicklungen verringern. Gemeinsam fallende Märkte können trotzdem Verluste verursachen. Ob eine Streuung sinnvoll ist, hängt auch von den tatsächlichen Überschneidungen der Anlagen ab.

Quelle: MorgenFund: Diversifikation und Risiko.

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Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn für dasselbe Risiko, also gegen denselben Schaden oder Verlust, bei mehr als einem Versicherer Versicherungsschutz besteht und die Summe der Versicherungsleistungen den tatsächlichen Schaden übersteigen würde. Dies kann sowohl absichtlich als auch unabsichtlich geschehen, etwa wenn eine Person oder ein Unternehmen für denselben Gegenstand oder dasselbe Risiko bei verschiedenen Gesellschaften Versicherungen abschließt, ohne dass die Versicherer voneinander wissen.

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Dread-Disease-Versicherung

Eine Dread-Disease- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung sieht typischerweise eine vereinbarte Einmalzahlung bei bestimmten, genau definierten schweren Erkrankungen vor.

Beispiel: Eine versicherte Erkrankung erfüllt die medizinische Definition des konkreten Vertrags.

Wichtig: Eine Diagnose allein genügt nicht immer: Definition, Schweregrad, Fristen und Ausschlüsse können maßgeblich sein. Die Leistung ist von einer Berufsunfähigkeitsrente und einer Todesfallabsicherung zu unterscheiden. Hieraus folgt kein Angebot eines bestimmten LVM-Tarifs.

Weiterführende Informationen

Quelle: Canada Life: Grundprinzip der Schwere-Krankheiten-Versicherung.

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Durchschnittliche Rentenbezugsdauer

Statistische Größe, die angibt, wie lange eine durchschnittlich lebende Person nach Renteneintritt voraussichtlich Rente beziehen wird.

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Dynamik

Eine vereinbarte Dynamik erhöht Beiträge und gegebenenfalls Leistungen regelmäßig nach der im Vertrag festgelegten Regel.

Beispiel: Ein Vertrag sieht eine jährliche Beitragserhöhung um einen vereinbarten Prozentsatz vor.

Wichtig: Die Steigerung muss nicht der tatsächlichen Inflation entsprechen. Beiträge und Leistungen steigen nicht zwingend im selben Verhältnis. Umfang, Widerspruchsmöglichkeiten und die spätere Tragbarkeit des Beitrags sind zu prüfen.

Weiterführende Informationen

Quelle: GDV: Lebensversicherung und Dynamik.

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Dynamik in der Altersvorsorge

Im Kontext von Versicherungen und Altersvorsorgeplänen bezeichnet Dynamik eine Option oder Klausel, die es ermöglicht, die Höhe der Beiträge und/oder Leistungen im Laufe der Zeit automatisch anzupassen, um mit der Inflation oder anderen wirtschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten. So können beispielsweise die Beiträge zu einer Lebensversicherung oder die Rentenleistungen jährlich erhöht werden, um den realen Wert der Leistungen über die Zeit zu erhalten.

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