Häufige Fragen
Zahnzusatz versicherung
Was ist eine Zahnzusatz versicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung kann Eigenanteile für vertraglich versicherte Zahnbehandlungen oder Zahnersatz vermindern. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung im vereinbarten Umfang.
Für Zahnersatz richtet sich der gesetzliche Festzuschuss nach dem Befund und der dazu vorgesehenen Regelversorgung. Eine private Mehrleistung bedeutet nicht automatisch, dass die gesetzliche Versorgung medizinisch unzureichend wäre.
Vergleichen Sie die Erstattung, besondere Höchstbeträge und Ausschlüsse. Achten Sie darauf, ob die Leistung der Krankenkasse in einem genannten Prozentsatz bereits enthalten ist. Bereits geplante oder begonnene Behandlungen sind vor dem Abschluss gesondert zu klären.
Quelle: §55 SGB V; LVM Zahnzusatzversicherung.
Was deckt eine Zahnzusatz versicherung ab?
Je nach Tarif können Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie vereinbart sein. Prüfen Sie jede Leistung einzeln: Welche Behandlung ist versichert, welche Grenze gilt und wie wird die Zahlung Ihrer Krankenkasse berücksichtigt?
Ein Erstattungssatz von beispielsweise 80 oder 100 Prozent bedeutet nicht bei jedem Tarif eine Zahlung zusätzlich zur gesetzlichen Leistung. Auch Höchstbeträge für bestimmte Behandlungen und Begrenzungen in den ersten Vertragsjahren können den Eigenanteil beeinflussen.
Lassen Sie vor umfangreichen Behandlungen den Heil- und Kostenplan prüfen. Maßgeblich bleiben Ihr Vertrag und die medizinisch erforderlichen Nachweise.
Quelle: LVM Zahnzusatzversicherung: Leistungstabelle und Bedingungen; §192 VVG.
Wie viel kostet eine Zahnzusatz versicherung?
Für eine belastbare Preisangabe benötigen Sie ein Angebot für Ihr Alter und den gewünschten Tarif. Die LVM bietet unterschiedliche Leistungsstufen und Tarifgestaltungen an.
Vergleichen Sie neben dem aktuellen Beitrag auch die vereinbarte Beitragsentwicklung. Altersabhängige Beitragsstufen und Tarife mit Alterungsrückstellungen unterscheiden sich. Eine Kalkulation mit Alterungsrückstellungen garantiert jedoch nicht, dass der Beitrag niemals angepasst werden kann.
Eine pauschale Preisaussage allein wegen Ihres Wohnorts ist nicht belegt. Prüfen Sie den Gesamtvergleich aus Beitrag, Eigenanteilen, Leistungsgrenzen und ausgeschlossenen Behandlungen.
Quelle: LVM Zahnzusatzversicherung: Kosten und Alterungsrückstellungen; §203 VVG.
Gibt es Wartezeiten bei einer Zahnzusatz versicherung?
Ja, für bestimmte Leistungen können Wartezeiten gelten. Welche Wartezeit vereinbart ist und welche Ausnahmen bestehen, hängt vom Tarif und der Behandlung ab. Prophylaxe und unfallbedingte Behandlungen können anders geregelt sein.
Eine entfallende Wartezeit bedeutet nicht, dass bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen versichert sind. Prüfen Sie außerdem die Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren. Wir erläutern Ihnen die Bedingungen des konkreten Angebots.
Quelle: LVM: Zahnzusatzversicherung.
Werden bereits bestehende Probleme oder laufende Behandlungen von der Zahnzusatz versicherung abgedeckt?
Bei der LVM Zahnzusatzversicherung sind Behandlungen ausgeschlossen, die bereits bei Antragstellung begonnen oder geplant sind. Auch eine schon angeratene Behandlung sollten Sie vor dem Abschluss ausdrücklich ansprechen. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Lassen Sie vor dem Abschluss klären, wie vorhandene Befunde oder fehlende Zähne im gewählten Tarif behandelt werden. Eine nachträgliche Absicherung bereits anstehender Kosten darf nicht vorausgesetzt werden.
Quelle: LVM: Zahnzusatzversicherung.
Wie ist das Verhältnis von Preis und Leistung bei einer Zahnzusatz versicherung?
Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis hängt davon ab, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Vergleichen Sie Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe und gegebenenfalls Kieferorthopädie. Achten Sie auf Erstattungssätze einschließlich der Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, Höchstbeträge, Wartezeiten und Ausschlüsse.
Berücksichtigen Sie neben dem aktuellen Beitrag auch die vereinbarte Beitragsentwicklung. Tarife mit altersabhängigen Beitragsstufen und Tarife mit Alterungsrückstellungen unterscheiden sich. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Schutz zu Ihrer Situation passt.
Quelle: LVM: Zahnzusatzversicherung.
Wie funktioniert die Erstattung der Kosten bei einer Zahnzusatz versicherung?
Reichen Sie die Zahnarztrechnung und die erforderlichen Belege bei Ihrer Versicherung ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Tarif, der versicherten Behandlung und den vereinbarten Leistungsgrenzen.
Achten Sie darauf, ob ein genannter Erstattungssatz die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bereits einschließt. Die Zusatzversicherung übernimmt nicht automatisch den gesamten verbleibenden Rechnungsbetrag. Vor einer umfangreichen Behandlung hilft eine Prüfung des Heil- und Kostenplans, die voraussichtliche Erstattung und Ihren Eigenanteil einzuordnen.
Gibt es Leistungsgrenzen oder Höchstbeträge bei einer Zahnzusatz versicherung?
Je nach Tarif können für einzelne Leistungen Höchstbeträge, zeitliche Begrenzungen oder besondere Grenzen zu Vertragsbeginn gelten. Prüfen Sie, ob eine Grenze je Kalenderjahr, Behandlungsmaßnahme oder für einen anderen Zeitraum gilt.
Ein hoher Erstattungssatz allein zeigt nicht, welchen Betrag Sie im Einzelfall erhalten. Entscheidend sind auch die versicherte Behandlung, die Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und die übrigen Bedingungen Ihres Tarifs. Wir erläutern Ihnen die Grenzen gern anhand Ihres Angebots.
Quelle: LVM: Zahnzusatzversicherung.
Kann die Zahnzusatz versicherung jederzeit gekündigt werden?
Eine Zahnzusatzversicherung lässt sich nicht in jedem Fall zu jedem Zeitpunkt kündigen. Beachten Sie die vereinbarte Mindestvertragsdauer, das Versicherungsjahr und die Kündigungsfrist in Ihren Unterlagen. Bei bestimmten Änderungen, etwa einer Beitragsanpassung, können besondere Kündigungsrechte bestehen.
Allein eine eingereichte Rechnung begründet nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie wechseln möchten, prüfen Sie vorher die Annahmebedingungen, Wartezeiten und Leistungsgrenzen des neuen Vertrags. Wir helfen Ihnen, die Termine Ihres bestehenden Vertrags zu klären.
Welche Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Zahnzusatz versicherungen?
Wichtige Unterschiede sind der versicherte Leistungsumfang, Erstattungssätze einschließlich möglicher GKV-Anrechnung, Höchstbeträge und Ausschlüsse. Prüfen Sie auch Wartezeiten und Begrenzungen zu Vertragsbeginn.
Beim Beitrag sind Tarife mit altersabhängigen Stufen und solche mit Alterungsrückstellungen zu unterscheiden. Rückstellungen sind keine Garantie gegen spätere Beitragsanpassungen; dafür gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regeln.
Legen Sie zwei konkrete Angebote nebeneinander und vergleichen Sie dieselben Behandlungen. Achten Sie außerdem darauf, welche Gesundheitsfragen gestellt werden und wie bereits angeratene Behandlungen behandelt werden. Eine größere Zahl beworbener Leistungen sagt allein wenig über Ihren tatsächlichen Eigenanteil aus.
Quelle: LVM Zahnzusatzversicherung; §203 VVG.
Wie wird die Gesundheit des Zahnes bei Vertragsabschluss einer Zahnzusatz versicherung bewertet?
Bei der Antragstellung beantworten Sie die Gesundheitsfragen, die für den gewählten Tarif gestellt werden. Dazu können Fragen zu vorhandenen Befunden, fehlenden Zähnen oder geplanten Behandlungen gehören. Machen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und fragen Sie bei unklaren Formulierungen nach.
Ob der Vertrag angenommen werden kann und welche Bedingungen gelten, wird anhand des Antrags geprüft. Wenn sich vor der Annahme etwas ändert oder eine Behandlung ansteht, klären Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Agentur. Für spätere Leistungsfälle gelten die vertraglichen Mitwirkungs- und Nachweispflichten.
Diese Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die zugehörigen Bedingungen.
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