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Häufige Fragen

Basisrente (Rürup-Rente)

Was ist Basis Rente/Rürup Rente?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, dient einer lebenslangen Altersrente. Sie kann auch von Angestellten genutzt werden. Bei Verträgen ab 2012 darf die Altersrente grundsätzlich frühestens mit 62 Jahren beginnen. Das angesparte Kapital steht nicht wie ein frei verfügbares Sparkonto zur Verfügung.

Seit 2023 sind begünstigte Altersvorsorgebeiträge zu 100 Prozent innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk nutzen denselben Höchstbetrag mit. „100 Prozent absetzbar“ bedeutet nicht, dass das Finanzamt die Beiträge vollständig erstattet. Die spätere Rente wird nach den dann maßgeblichen Regeln besteuert. Pfändungsschutz besteht nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und innerhalb der jeweiligen Grenzen.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen; EStG § 22 – Rentenbesteuerung; ZPO § 851c – Pfändungsschutz bei Altersrenten.

Beitragsreduzierung und Rendite

Weniger Beiträge führen in der Regel zu einer geringeren späteren Rente. Auch die Kostenbelastung im Verhältnis zum verbleibenden Sparbetrag kann steigen. Abschluss-, Vertriebs- und laufende Kosten werden nach dem jeweiligen Vertrag berechnet; sie werden nicht bei jedem Tarif vollständig im Voraus bezahlt.

Lassen Sie sich vor einer Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung die neuen garantierten Leistungen, die unverbindliche Modellrechnung und weiterhin anfallende Kosten nennen. Prüfen Sie auch, ob eingeschlossene Zusatzversicherungen betroffen sind. Eine Beitragsfreistellung macht das Kapital der Basisrente nicht frei auszahlbar. Entscheidend ist, welcher Beitrag dauerhaft tragbar ist und wie viel finanzieller Spielraum für andere Ausgaben verbleibt.

Quelle: VVG-InfoV § 2 – Kosten- und Leistungsinformationen; EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen.

Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn

Eine Basisrente sieht grundsätzlich eine lebenslange Rente vor; eine frei wählbare vollständige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn gehört nicht zu diesem Modell. Für nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge liegt das gesetzliche Mindestalter grundsätzlich bei 62 Jahren. Für ältere Verträge kann noch die frühere Altersgrenze von 60 Jahren gelten.

Das Gesetz lässt eng begrenzte Ausnahmen zu, etwa die Abfindung einer Kleinbetragsrente. Daraus entsteht kein allgemeines Kapitalwahlrecht; maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und Ihr Vertrag. Wenn Sie zum Ruhestand einen größeren frei verfügbaren Geldbetrag benötigen, sollte dieser Bedarf gesondert eingeplant werden.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen.

Weiterführung des Vertrags bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis

Ein bestehender Basisrentenvertrag kann bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis grundsätzlich weitergeführt werden. Die steuerliche Abzugsmöglichkeit muss dann jedoch neu berechnet werden: Beiträge zur Basisrente und zur gesetzlichen Rentenversicherung teilen sich den Höchstbetrag für begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen.

Bei dieser Berechnung werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt; der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird anschließend bei der Ermittlung des abziehbaren Betrags abgezogen. Es zählt deshalb nicht nur Ihr eigener Lohnabzug. Prüfen Sie vor weiteren Einzahlungen, welcher Höchstbetrag im jeweiligen Jahr noch verfügbar ist und ob die Beitragshöhe zu Ihrem neuen Einkommen passt.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen.

Krankenkassenbeiträge

Ob auf eine private Basisrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt vom Versicherungsstatus im Ruhestand ab. Bei Pflichtmitgliedern der Krankenversicherung der Rentner zählt eine privat abgeschlossene Basisrente grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung wird dagegen grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt; dazu können auch private Renten zählen. Diese Grundsätze werden einheitlich durch den GKV-Spitzenverband geregelt, nicht frei durch jede einzelne Krankenkassensatzung. Lassen Sie Ihren voraussichtlichen Status und die konkreten Auswirkungen von der Krankenkasse bestätigen. Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeiträge sind getrennte Fragen.

Quelle: SGB V § 237 – Versicherungspflichtige Rentner; SGB V § 240 – Freiwillige Mitglieder.

Rürup-Rendite für jüngere Sparer

Ob sich eine Basisrente für jüngere Menschen lohnt, lässt sich nicht allein am Alter oder an einer vermeintlichen Doppelbesteuerung festmachen. Seit 2023 können begünstigte Beiträge innerhalb des Höchstbetrags vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wie viel Steuer Sie tatsächlich sparen, hängt unter anderem vom Einkommen und anderen Altersvorsorgebeiträgen ab.

Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 84 Prozent; nach aktueller Gesetzeslage erreicht er für den Rentenbeginn ab 2058 100 Prozent. Das ist der steuerpflichtige Anteil, nicht der persönliche Steuersatz. Für die Entscheidung sollten Kosten, Garantien beziehungsweise Anlagerisiken, lebenslange Auszahlung, spätere Besteuerung und die fehlende freie Kapitalverfügbarkeit zusammen betrachtet werden.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen; EStG § 22 – Rentenbesteuerung.

Schutz der Beiträge bei finanziellen Problemen des Versicherers

Für Lebensversicherer, die dem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören, kann die Aufsicht im Sicherungsfall eine Übertragung der Verträge auf den Sicherungsfonds anordnen. Protektor erläutert hierfür ein mehrstufiges Verfahren. Unter gesetzlich bestimmten Bedingungen können garantierte Leistungen dabei um bis zu fünf Prozent herabgesetzt werden.

Das Sicherungssystem ist keine uneingeschränkte Garantie aller eingezahlten Beiträge. Insbesondere schützt es nicht vor gewöhnlichen Kursverlusten der von Ihnen gewählten Fonds. Für Ihre Entscheidung müssen deshalb zwei Fragen getrennt werden: Welche Leistungen garantiert Ihr konkreter Vertrag, und welche Sicherungsregeln gelten bei finanziellen Schwierigkeiten des Versicherers? Unverbindliche künftige Überschüsse sind keine garantierte Leistung.

Quelle: Protektor – Ablauf eines Sicherungsfalls; VVG-InfoV § 2 – Kosten- und Leistungsinformationen.

Hinterbliebenenschutz

Eine Basisrente ist nicht frei vererbbar. Hinterbliebenenleistungen müssen im Vertrag vereinbart sein und die steuerrechtlichen Vorgaben erfüllen. Begünstigt sein können insbesondere Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, solange die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind erfüllt sind.

Eine Zusatzabsicherung kann für diesen Personenkreis eine Hinterbliebenenrente vorsehen. Daraus folgt aber kein frei verfügbares, an beliebige Erben auszahlbares Restkapital. Prüfen Sie vor Abschluss, wer tatsächlich Leistungen erhält, wie lange diese gezahlt werden und wie sich der Hinterbliebenenschutz auf Ihre eigene Altersrente auswirkt. Ohne entsprechende Vereinbarung entsteht nicht automatisch ein Anspruch der Familie.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen.

Zusätzliche Zuzahlungen

Zusätzliche Einzahlungen können bei einer Basisrente möglich sein. Ob und in welcher Höhe sie angenommen werden, richtet sich nach Ihrem Tarif; Mindestbeträge, Höchstbeträge und Fristen dürfen nicht pauschal für alle Verträge angesetzt werden.

Prüfen Sie vor einer Zuzahlung den noch verfügbaren steuerlichen Höchstbetrag sowie die Kosten und Rechnungsgrundlagen für den zusätzlichen Beitrag. Eine Einzahlung oberhalb des steuerlich abziehbaren Betrags wird nicht allein dadurch rückgängig gemacht, dass die erwartete Steuerersparnis ausbleibt. Auch zusätzlich eingezahltes Geld bleibt an die Regeln der Basisrente gebunden. Lassen Sie sich die daraus entstehende Mehrleistung vorab beziffern.

Quelle: LVM Basis-Rente; EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen; VVG-InfoV § 2 – Kosten- und Leistungsinformationen.

Staatliche Förderung und Steuervorteile

Die Förderung der Basisrente erfolgt über den Sonderausgabenabzug. Es gibt dafür keine pauschale staatliche Zulage wie bei einem Riestervertrag. Seit 2023 sind begünstigte Beiträge innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags zu 100 Prozent berücksichtigungsfähig; Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersversorgung sind mit einzurechnen.

Bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern verdoppelt sich der Höchstbetrag. Die tatsächliche Ersparnis hängt unter anderem vom zu versteuernden Einkommen ab. Ein hoher Abzug allein belegt nicht, dass ein Vertrag wirtschaftlich passend ist: Kosten, spätere Besteuerung und die langfristige Bindung gehören in denselben Vergleich. Die Basisrente ist auch nicht automatisch die einzig mögliche geförderte Vorsorge für jeden Selbstständigen.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen; EStG § 22 – Rentenbesteuerung.

Zusatztarife und Zusatzversicherungen

Eine Basisrente kann mit einer ergänzenden Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie mit bestimmten Hinterbliebenenleistungen verbunden werden. Das Einkommensteuergesetz sieht solche Ergänzungen ausdrücklich vor. Ob sie im konkreten Produkt verfügbar sind und steuerlich begünstigt bleiben, hängt von der Ausgestaltung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Vergleichen Sie eine Kombination mit getrennten Verträgen. Klären Sie insbesondere, was bei einer Beitragspause oder Beitragsreduzierung mit dem zusätzlichen Schutz geschieht und wie die jeweilige Leistung besteuert wird. Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung muss nicht grundsätzlich separat abgeschlossen werden; zugleich ist eine Kombination nicht für jede Situation die passendere Lösung.

Quelle: EStG § 10 – Vorsorgeaufwendungen.

Diese Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die zugehörigen Bedingungen.

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