Versicherungsbegriffe mit V

Valorenversicherung

Die Valorenversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die zum Schutz von Wertsachen während des Transports oder der Lagerung dient. „Valoren“ ist ein Begriff, der in der Versicherungsbranche verwendet wird, um Wertsachen wie Geld, Edelmetalle, Schmuck, Wertpapiere, Kunstwerke und andere kostbare Gegenstände zu bezeichnen. Diese Art der Versicherung ist besonders wichtig für Unternehmen, die regelmäßig mit dem Transport oder der Handhabung solcher hochwertigen Güter befasst sind, sowie für Privatpersonen, die wertvolle Objekte versenden oder ausstellen möchten.

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Vandalismus

Die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum. Vandalismusschäden sind in vielen Sachversicherungen, wie Gebäude- oder Fahrzeugversicherungen, abgedeckt, um Schutz vor mutwilligen Handlungen zu bieten.

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Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung

Eine Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung kann finanzielle Verluste absichern, wenn eine versicherte Veranstaltung ausfällt, abgebrochen, verschoben oder anders als geplant durchgeführt werden muss. Welche Ursachen, Kosten und gegebenenfalls entgangenen Gewinne versichert sind, richtet sich nach dem Vertrag. Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse begrenzen den Schutz.

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Verjährung

Ein rechtlicher Begriff, der den Zeitraum beschreibt, in dem Ansprüche oder Rechtsverfolgungen gültig erhoben werden können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können rechtliche Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

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Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die besagt, dass Eigentümer oder Betreiber von Grundstücken und Einrichtungen Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Dritte durch Gefahrenquellen auf dem Gelände zu Schaden kommen. Sie umfasst beispielsweise die Pflicht zur Beseitigung von Stolperfallen, die ordnungsgemäße Beleuchtung von Wegen oder die Absicherung von Baustellen.

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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor Ansprüchen Dritter aufgrund von finanziellen Verlusten, die ohne einen physischen Schaden entstanden sind, z.B. durch Fehlberatung, Vertragsverletzungen oder Fehler in der beruflichen Tätigkeit. Sie ist besonders relevant für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, die bei ihrer Arbeit ein hohes Risiko für Vermögensschäden tragen.

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Verpuffung

Eine schnelle Verbrennung mit geringer Explosionskraft, die oft in geschlossenen Räumen auftritt und Schäden verursachen kann. Schäden durch Verpuffung sind in einigen Sach- und Gebäudeversicherungen abgedeckt.

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Versehensklausel

Eine Bestimmung in Versicherungspolicen, die besagt, dass bestimmte versehentlich unterlassene Handlungen oder Fehler des Versicherungsnehmers nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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Versicherer

Der Versicherer ist das Unternehmen, das das vereinbarte Risiko übernimmt und im versicherten Fall die vertragliche Leistung erbringt.

Der Versicherungsnehmer ist sein Vertragspartner. Die vermittelnde Agentur ist davon zu unterscheiden: Sie berät und betreut, ist aber nicht automatisch selbst das Unternehmen, das das Risiko trägt.

Quelle: VVG § 1: Vertragspartner.

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Versicherte Person

Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben, Gesundheit oder sonstiges versichertes Risiko sich der Schutz bezieht.

Beispiel: Bei einer Risikolebensversicherung ist das Leben eines Elternteils versichert.

Wichtig: Versicherungsnehmer, versicherte Person und Leistungsempfänger können verschieden sein. Im Todesfall kann beispielsweise ein benannter Bezugsberechtigter die Leistung erhalten.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 159 VVG.

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Versichertenälteste

Ehrenamtliche Vertreter, die bei der Rentenversicherung beschäftigt sind und Versicherten beratend zur Seite stehen, insbesondere bei Fragen zur Rentenversicherung und Antragsstellung.

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Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen sind die detaillierten Regelungen und Klauseln eines Versicherungsvertrags, die den Umfang des Versicherungsschutzes, die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung festlegen.

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Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag Gültigkeit hat, also von seinem Beginn bis zum vereinbarten Ende

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Versicherungsfall

Ein Versicherungsfall ist ein im Versicherungsvertrag festgelegtes Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers auslöst, wie z.B. ein Schaden, Unfall, Krankheit oder Tod.

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Versicherungsfreiheit

Versicherungsfreiheit bedeutet, dass in einem bestimmten Sozialversicherungszweig für eine gesetzlich festgelegte Personengruppe oder Tätigkeit keine Versicherungspflicht besteht.

Beispiel: Eine kurzfristige Beschäftigung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei sein.

Wichtig: Das Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze führt nicht zur allgemeinen Versicherungsfreiheit. Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes und eine Befreiung auf Antrag sind außerdem verschiedene Rechtsgrundlagen.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 5 SGB VI, Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht.

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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist die Person oder juristische Entität, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt und die Prämien zahlt, um Versicherungsschutz für sich selbst oder eine andere benannte Person zu erhalten.

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Versicherungsnummer

Eine eindeutige Kennzahl, die jeder Versicherten in der Sozialversicherung zugeordnet wird, um die Rentenansprüche und Versicherungszeiten eindeutig zuordnen zu können.

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Versicherungsperiode

Die Versicherungsperiode ist der gesetzlich oder vertraglich bestimmte Zeitabschnitt des Versicherungsverhältnisses. Nach § 12 VVG ist dies grundsätzlich ein Jahr, wenn die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist.

Beispiel: Ein Jahresbeitrag kann in vereinbarten Raten gezahlt werden.

Wichtig: Ratenzahlung, gesamte Vertragslaufzeit und Versicherungsperiode sind zu unterscheiden. Die Zahlung einer einzelnen Rate bestimmt nicht allein die Dauer des Schutzes.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 12 VVG.

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Versicherungspflicht

Die gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten sozialen Sicherungssystemen versichert zu sein, wie z.B. in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

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Versicherungspflicht – Regeln für Ferienjobs

Bei Ferienjobs gelten bestimmte Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Oft sind kurzfristige Beschäftigungen sozialversicherungsfrei, solange sie bestimmte Zeit- und Einkommensgrenzen nicht überschreiten

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Versicherungspflicht für Schüler, Studenten und Praktikanten

Ob Schüler, Studierende oder Praktikanten sozialversicherungspflichtig sind, hängt unter anderem von Beschäftigungsart, Studienstatus und Art des Praktikums ab.

Beispiel: Für einen Werkstudentenjob gelten andere Regeln als für ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.

Wichtig: Eine pauschale Versicherungspflicht in allen Zweigen besteht für diese Gruppen nicht. Auch Versicherungsfreiheit aus einem Job ersetzt keinen anderweitig erforderlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Weiterführende Informationen

Quelle: Minijob-Zentrale: Studierende, Minijob-Zentrale: Praktika und Sonderfälle.

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Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist der Versicherungsschein. Dieses Dokument bestätigt den Vertrag und nennt dessen wesentliche Angaben.

Beispiel: In der Police werden Versicherungsbeginn und vereinbarter Schutz nachgesehen.

Wichtig: Für den vollständigen Umfang sind auch Bedingungen, Nachträge und Vereinbarungen maßgeblich. Eine Agenturbetreuung ist von der Rolle des Versicherers als Vertragspartner zu unterscheiden.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 3 VVG.

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Versicherungsschein

Der Versicherungsschein, auch Police genannt, ist das Dokument, das einen Versicherungsvertrag bestätigt und die Details wie Versicherungsbedingungen, Versicherungssumme, Prämienhöhe und die Parteien des Vertrags beinhaltet.

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Versicherungssteuer

Eine Steuer, die auf die Prämien von Versicherungspolicen erhoben wird. Die Höhe der Versicherungssteuer variiert je nach Land und Versicherungsart und ist vom Versicherungsnehmer zusammen mit der Prämie zu entrichten.

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Versicherungsverlauf

Eine Aufzeichnung aller rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, Beitragszahlungen und anrechenbaren Zeiten eines Versicherten, wichtig für die Berechnung der Rentenansprüche.

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Versorgungsausgleich

Ein rechtlicher Vorgang bei einer Scheidung, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt werden.

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Versorgungslücke

Die Versorgungslücke bezeichnet die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Einkommensbedarf im Ruhestand und den zu erwartenden gesetzlichen Rentenleistungen, wodurch ein finanzielles Defizit entsteht, das durch private oder betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden sollte.

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Versorgungswerke

Einrichtungen, die berufsspezifische Altersversorgung für freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten bieten, oft als Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch vorsätzliche untreue Handlungen von Mitarbeitern, wie Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung, entstehen.

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Verweisungsklausel

Eine Verweisungsklausel regelt, ob bei Berufsunfähigkeit eine andere Tätigkeit berücksichtigt werden kann. Abstrakte Verweisung betrifft eine nur mögliche Tätigkeit, konkrete Verweisung eine tatsächlich ausgeübte.

Beispiel: Eine versicherte Person arbeitet nach einer Erkrankung in einem anderen Beruf.

Wichtig: Vergleichbarkeit und bisherige Lebensstellung richten sich nach dem Vertrag. Die aktuelle LVM-BU verzichtet laut Produktbeschreibung auf abstrakte Verweisung; für bestehende Verträge gelten deren Bedingungen.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 172 VVG, LVM: Berufsunfähigkeitsversicherung und Verweisung.

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Volatilität

Volatilität beschreibt, wie stark die Rendite oder der Wert einer Anlage in einem betrachteten Zeitraum schwankt.

Sie berücksichtigt Bewegungen nach oben und unten. Eine niedrige bisherige Volatilität garantiert weder zukünftige Stabilität noch Schutz vor Verlusten. Sie erfasst nicht jede Art von Anlagerisiko.

Quelle: FFB: Investmentbegriffe.

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Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine Fahrzeugversicherung, die neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung (wie Diebstahl, Brand, Naturereignisse) auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstanden sind.

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Vorläufige Deckung

Vorläufige Deckung ist ein gesondert vereinbarter oder vom Versicherer zugesagter Versicherungsschutz für einen begrenzten Zeitraum, etwa bevor der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt. Sie entsteht nicht allein dadurch, dass ein Antrag gestellt wird. Beginn, Umfang und Ende des Schutzes richten sich nach der Vereinbarung und den geltenden Bedingungen.

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Vorsatz

Vorsatz bedeutet, dass jemand ein Verhalten und dessen maßgebliche Folgen bewusst und gewollt herbeiführt oder in Kauf nimmt.

Für vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sieht § 81 VVG grundsätzlich keine Leistung vor. Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Versicherungsart ab.

Quelle: VVG § 81: Vorsätzliche Herbeiführung.

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Vorsorgeversicherung

In der Haftpflichtversicherung kann eine Vorsorgeversicherung bestimmte Risiken erfassen, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen. Der Schutz gilt im vereinbarten Umfang und unter den im Vertrag genannten Voraussetzungen. Meldepflichten, Ausschlüsse und mögliche zusätzliche Beiträge sind zu beachten. Welche Regelung für ein neues Risiko gilt, sollten Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen klären.

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Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Die allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung kann in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen als vorzeitig erfüllt gelten, insbesondere bei Erwerbsminderung oder Tod.

Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung vorliegen.

Wichtig: Dies ist keine allgemeine Möglichkeit, früher eine Altersrente zu beziehen. Ursache, Versicherungsstatus und gegebenenfalls vorherige Pflichtbeiträge sind entscheidend.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 53 SGB VI.

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