Versicherungsbegriffe mit L

Landkaskoversicherung

Die Landkaskoversicherung schützt bestimmte Landfahrzeuge, zum Beispiel Anhänger ohne eigenen Antrieb. Sie kann je nach Vertrag Schäden oder Verluste durch Ereignisse wie Unfall, Brand oder Diebstahl abdecken. Welche Fahrzeuge, Einsatzsituationen und Gefahren versichert sind und wie eine Entschädigung berechnet wird, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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Landwirt

Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind und oft spezielle Regelungen in Bezug auf Sozialversicherung und Rentenversicherung haben. In Deutschland gibt es für sie eine eigene landwirtschaftliche Sozialversicherung.

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Laufzeit

Die Laufzeit beschreibt die vereinbarte Dauer eines Vertrags. Ob er danach endet oder sich verlängert, hängt von Gesetz und Vertrag ab.

Beispiel: Eine Sachversicherung verlängert sich bei vereinbarter Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Wichtig: Eine Kündigung muss gegebenenfalls vor Ablauf zugehen. Warten Sie deshalb nicht bis zum Ende der Laufzeit, um die Frist zu prüfen.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 11 VVG.

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Laufzeitnachlass

Ein Rabatt, der gewährt wird, wenn eine Versicherungspolice für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird. Dies soll Kunden anreizen, ihre Policen über längere Zeiträume zu erneuern, und bietet oft finanzielle Vorteile sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer.

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Leasing-Erlass

Leasing-Erlasse sind steuerliche Verwaltungsregelungen zur Behandlung von Leasingverträgen. Sie betreffen insbesondere die Frage, wem ein Leasinggegenstand steuerlich zuzurechnen ist.

Beispiel: Bei einer geleasten Maschine werden Vertragsdauer und Kaufoption für die steuerliche Zuordnung betrachtet.

Wichtig: Der Begriff bezeichnet keinen allgemeinen Haftungserlass. Versicherungsschutz und Haftung bei Schäden ergeben sich aus gesonderten Vereinbarungen und gesetzlichen Regeln.

Weiterführende Informationen

Quelle: Bundesfinanzministerium: Leasing-Erlass vom 19. April 1971.

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Lebenserwartung

Die Lebenserwartung ist ein statistisches Maß, das den Durchschnitt der verbleibenden Lebensjahre einer Person oder einer Gruppe von Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Lebens angibt, basierend auf der aktuellen Sterblichkeitsrate. Sie ist ein wichtiger Indikator für die allgemeine Gesundheit und Lebensqualität einer Bevölkerung und wird häufig verwendet, um den Entwicklungsstand und die sozioökonomischen Bedingungen verschiedener Länder oder Regionen zu vergleichen.

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Lebenserwartung und Altersvorsorge

Ein statistischer Wert, der angibt, wie lange eine Person oder eine Bevölkerungsgruppe im Durchschnitt zu leben erwartet wird. Dieser Wert hat direkte Auswirkungen auf die Planung und Berechnung von Rentensystemen.

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Leerstand

Bezieht sich auf eine Immobilie, die momentan nicht bewohnt oder genutzt wird. Leerstehende Immobilien können unter bestimmten Umständen ein höheres Risiko darstellen und bedürfen spezieller Versicherungsbedingungen.

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Leibrente

Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die grundsätzlich an die Lebensdauer der berechtigten Person gebunden ist. Sie kann aus unterschiedlichen Vereinbarungen entstehen.

Beispiel: Eine private Rentenversicherung zahlt nach dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange Rente.

Wichtig: Eine Leibrente setzt nicht zwingend einen einmaligen Beitrag voraus. Für neue private Versicherungsverträge gelten grundsätzlich geschlechtsunabhängige Tarife. Rentenhöhe, Beginn und ein möglicher Schutz für Hinterbliebene richten sich nach der konkreten Vereinbarung.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 759 BGB, §§ 19 und 33 AGG.

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Leistungsausschluss

Ein Leistungsausschluss nimmt bestimmte Risiken, Ereignisse oder Folgen aus dem Versicherungsschutz heraus.

Ausschlüsse können in den allgemeinen Bedingungen oder als individuelle Vereinbarung stehen. Entscheidend ist der genaue Wortlaut; aus der Bezeichnung der Versicherung allein lässt sich der Leistungsumfang nicht ableiten.

Quelle: VVG § 1: Vereinbarter Versicherungsschutz.

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Leistungsfreiheit

Ein Zustand, in dem ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung befreit ist, typischerweise aufgrund von Vertragsverletzungen oder spezifischen Ausschlusskriterien in der Police.

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Leitungswasserversicherung

Eine Versicherungsart, die Schäden durch aus Leitungen ausgetretenes Wasser abdeckt, was ein häufiges Risiko in Wohn- und Geschäftsgebäuden darstellt.

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Lohnabzugsverfahren

 Ein Verfahren, bei dem Beiträge zur Sozialversicherung direkt vom Arbeitslohn der Beschäftigten durch den Arbeitgeber abgeführt werden.

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Lohnsumme

In versicherungstechnischen Zusammenhängen oft als Grundlage zur Berechnung der Prämienhöhe bei bestimmten Versicherungsarten verwendet, wie beispielsweise bei der Betriebshaftpflichtversicherung, wo die Lohnsumme ein Indikator für das Betriebsrisiko sein kann.

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Löschwasserschaden

Ein Schaden, der durch das Wasser entsteht, das zur Brandbekämpfung eingesetzt wird. Solche Schäden können in der Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sein.

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Luftfahrtversicherung

Eine spezialisierte Versicherungsart, die Risiken abdeckt, die mit dem Betrieb und der Nutzung von Flugzeugen verbunden sind, einschließlich Haftpflicht- und Kaskoschäden sowie Personenschäden.

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Luftfahrtversicherung: Umfang und Grenzen

Die Luftfahrtversicherung ist eine spezialisierte Form der Versicherung, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Risiken der Luftfahrtindustrie zugeschnitten ist. Sie bietet umfassenden Schutz für alle Aspekte des Luftverkehrs, einschließlich Flugzeugen, deren Besatzungen, Passagieren und der Fracht. Die Luftfahrtversicherung umfasst eine Vielzahl von Policen, die von der Haftpflichtversicherung für Flugzeugbetreiber bis hin zur Versicherung von Flughäfen, Wartungsoperationen und Luftfahrtherstellern reichen.

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