Versicherungsbegriffe mit F

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist eine Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die speziell den Fahrer eines Fahrzeugs im Falle eines Unfalls absichert. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die durch den Fahrer an anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden, bietet die Fahrerschutzversicherung Schutz für den Fahrer selbst, wenn dieser bei einem Unfall verletzt wird.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, obwohl der Schaden vermeidbar gewesen wäre.

Ob ein Verhalten fahrlässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Davon getrennt ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der betreffende Versicherungsvertrag leistet.

Quelle: BGB § 276: Fahrlässigkeit.

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Fahrradversicherung

Die Fahrradversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Schutz gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust eines Fahrrads bietet. Angesichts der steigenden Popularität von Fahrrädern, insbesondere von hochwertigen Rädern wie E-Bikes und Mountainbikes, sowie der zunehmenden Diebstahlraten, hat die Fahrradversicherung an Bedeutung gewonnen. Sie bietet Fahrradbesitzern finanzielle Sicherheit und kann helfen, die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu decken, sollte dem Fahrrad etwas zustoßen.

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Fahrzeugrücktransport

Die Deckung der Kosten für den Rücktransport eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Ort, beispielsweise nach einem Unfall oder einer Panne. Diese Leistung ist oft Bestandteil von Kfz-Schutzbriefen oder Reiseversicherungen.

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Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung ist eine spezielle Versicherungsform, die während der Bauphase eines Gebäudes Schutz vor Brandschäden bietet. Sie ist eine Art der Sachversicherung, die speziell für den Rohbau eines Hauses oder eines anderen Gebäudes konzipiert ist, also für den Zeitraum, in dem das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist. In dieser Phase besteht ein erhöhtes Risiko für Feuerschäden, beispielsweise durch Bauarbeiten, den Einsatz von brennbaren Materialien oder Vandalismus.

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Feuerschutzklausel

Eine Bestimmung in einer Versicherungspolice, die die spezifischen Bedingungen des Schutzes gegen Feuerschäden festlegt, einschließlich der Arten von Feuerereignissen, die abgedeckt sind, und etwaiger Ausschlüsse oder Einschränkungen.

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Feuerschutzsteuer

Eine Steuer, die auf die Prämien von Feuerversicherungen erhoben wird, und die zur Finanzierung der öffentlichen Feuerwehren und anderer Brandschutzmaßnahmen verwendet werden kann.

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Feuerversicherung

Eine Versicherung, die Schutz gegen die finanziellen Folgen von Feuerschäden bietet, einschließlich Zerstörung oder Beschädigung von Gebäuden, Inventar und anderen Eigentumswerten.

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Firmenstellungnahme

Eine offizielle Erklärung oder Mitteilung von einem Unternehmen, oft in Bezug auf seine finanzielle Situation, Unternehmenspolitik, rechtliche Angelegenheiten oder andere wichtige Informationen. Diese Stellungnahmen können für Investoren, Regulierungsbehörden oder die Öffentlichkeit von Bedeutung sein.

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Flexirentengesetz

Ein Gesetz, das flexible Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit und Rente ermöglicht, einschließlich Teilrentenbezug und Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der Rente.

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Folgeprämie

Eine Folgeprämie ist ein weiterer Versicherungsbeitrag nach dem ersten Beitrag.

Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 38 VVG eine qualifizierte Zahlungsfrist setzen. Nach deren Ablauf können Leistungsschutz und Vertrag gefährdet sein. Eine spätere Zahlung beseitigt nicht automatisch jede zwischenzeitliche Deckungslücke.

Quelle: VVG § 38: Zahlungsverzug bei Folgeprämie.

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Forderungsausfall

Ein Forderungsausfall kann entstehen, wenn Ihnen eine andere Person einen Schaden zufügt, Ihren berechtigten Schadenersatzanspruch aber nicht bezahlen kann. Eine vereinbarte Forderungsausfalldeckung in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen leisten. Welche Voraussetzungen, Nachweise und Grenzen gelten, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

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Freigrenzen

Eine steuerliche Freigrenze legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Betrag unbesteuert bleibt. Wird die maßgebliche Grenze nicht eingehalten, kann der gesamte betroffene Betrag steuerpflichtig werden.

Beispiel: Bei bestimmten privaten Veräußerungsgewinnen wird die Freigrenze für den Jahresgesamtgewinn geprüft.

Wichtig: Ein Freibetrag funktioniert anders: Er kann einen Teil des Betrags weiterhin steuerfrei lassen. Maßgeblich sind die konkrete Vorschrift und das Steuerjahr.

Weiterführende Informationen

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg: Bedeutung einer Freigrenze.

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Freiwillige Versicherung

Option für Personen, die nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sich freiwillig zu versichern, um Rentenansprüche zu erwerben oder zu erhöhen.

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Freizügigkeit

Ein Begriff, der oft im Kontext von Arbeit und Versicherung verwendet wird, der das Recht bezeichnet, innerhalb eines bestimmten Gebiets (wie der Europäischen Union) zu leben und zu arbeiten, ohne dabei Einschränkungen oder Diskriminierungen zu erfahren. In der Versicherungsbranche kann dies auch die Übertragbarkeit von Versicherungsleistungen oder -ansprüchen über Grenzen hinweg bedeuten.

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Fremdes Eigentum

Eigentum, das einer anderen Person oder Einheit gehört. In der Versicherungsbranche bezieht sich dies oft auf Gegenstände oder Immobilien, die nicht dem Versicherungsnehmer gehören, für die er aber unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden kann.

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Führungsklausel

Eine Klausel in Versicherungsverträgen, insbesondere in Rückversicherungsverträgen, die festlegt, wie Entscheidungen und Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien (Erstversicherer und Rückversicherer) geführt werden sollen. Sie bestimmt, wer in bestimmten Situationen die Führungsrolle übernimmt.

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