Versicherungsbegriffe mit E

Eckrentner

Ein Begriff aus der Rentenversicherung, der einen Modellfall beschreibt, bei dem eine Person nach 45 Jahren mit Durchschnittseinkommen in Rente geht. Die Eckrente dient als Referenzwert für die Berechnung und Diskussion von Rentenleistungen.

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Eigenschaden

Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst an seinen eigenen Sachen verursacht. In manchen Versicherungspolicen können Eigenschäden ausgeschlossen oder unter bestimmten Bedingungen abgedeckt sein.

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Einbruchmeldeanlage

Ein Sicherheitssystem, das dazu dient, unbefugte Zugriffe oder Einbruchsversuche in Gebäude oder Räumlichkeiten zu erkennen und zu melden, oft verbunden mit Alarmfunktionen und Überwachungsdiensten.

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Einkommensanrechnung bei den Hinterbliebenenrenten

Ein Verfahren, bei dem eigenes Einkommen des Hinterbliebenen auf dessen Rentenansprüche angerechnet wird, was die Höhe der Hinterbliebenenrente beeinflussen kann.

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Einmalbeitrag

Ein Einmalbeitrag bezeichnet eine Zahlungsform bei Versicherungen, Kapitalanlagen oder Altersvorsorgeprodukten, bei der der Kunde eine größere Geldsumme als einmalige Zahlung leistet, anstatt regelmäßige, kleinere Beiträge zu zahlen. Diese Art der Zahlung ist typisch für Produkte, die eine langfristige Kapitalanlage darstellen, wie beispielsweise Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder bestimmte Formen von Fondsanlagen.

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Einzelfahrernachlass

Ein Rabatt auf die Versicherungsprämie, der gewährt wird, wenn ausschließlich der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrzeug fährt. Dies reduziert das Risiko für den Versicherer und kann zu günstigeren Prämien führen.

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Einzellimit

Ein Einzellimit begrenzt eine bestimmte Leistung innerhalb eines Vertrags, etwa für einen Gegenstand, eine Schadenart oder ein Ereignis.

Beispiel: Für bestimmte Wertsachen gilt eine niedrigere Entschädigungsgrenze als die gesamte Hausratsumme.

Wichtig: Prüfen Sie die Bezugsgröße und mögliche Jahreshöchstgrenzen. Ein Einzellimit gilt nicht zwangsläufig für jeden einzelnen Anspruch getrennt.

Weiterführende Informationen

Quelle: LVM: Hausratbedingungen VHB 2025.

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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Die elektronische Versicherungsbestätigung, abgekürzt eVB-Nummer, ist ein digitaler Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Sie ist erforderlich, um bei der Zulassungsstelle nachzuweisen, dass für ein Fahrzeug eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. Die eVB ersetzt seit 2008 die früher übliche Doppelkarte oder Deckungskarte aus Papier und dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens von Fahrzeugen.

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Elementarschaden

Schäden, die durch natürliche Ereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder Erdrutsche verursacht werden. Versicherungen gegen Elementarschäden bieten Schutz vor den finanziellen Folgen dieser Naturereignisse.

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Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die Schäden am Eigentum abdeckt, die durch sogenannte Elementarereignisse verursacht werden. Solche Ereignisse umfassen Naturkatastrophen, die nicht von der Standard-Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind. Die Elementarschadenversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch außergewöhnliche und unvorhersehbare Naturereignisse entstehen können.

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Entgeltpunkte

Maßeinheit in der deutschen Rentenversicherung, die das Verhältnis des individuellen Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten widerspiegelt und die Basis für die Rentenberechnung bildet.

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Enthaftungserklärung

 Ein Dokument, in dem eine Partei auf Ansprüche gegen eine andere Partei verzichtet, oft verwendet in Versicherungsvereinbarungen, um die Haftung für bestimmte Risiken oder Handlungen auszuschließen.

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Entschädigungsgrenze

Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Leistung für bestimmte Sachen, Schäden oder Kosten innerhalb eines Versicherungsvertrags.

Sie kann niedriger als die gesamte Versicherungssumme sein, etwa für bestimmte Wertsachen. Prüfen Sie, ob die Grenze je Schaden, je Gegenstand oder je Zeitraum gilt und welche Voraussetzungen vereinbart sind.

Quelle: LVM: Vertragsgrundlagen Hausrat.

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Erfüllungsschaden

Ein Erfüllungsschaden betrifft das Interesse daran, dass eine vertraglich geschuldete Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Ansprüche auf Vertragserfüllung, Nacherfüllung oder Schadenersatz statt der Leistung sind in allgemeinen Haftpflichtbedingungen häufig ausgeschlossen. Ob andere Schäden aus einer mangelhaften Leistung versichert sind, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.

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Erlebensfall

Der Erlebensfall bezeichnet in der Versicherungsbranche den Zeitpunkt, zu dem eine Person, die eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, den im Vertrag festgelegten Zeitraum überlebt und somit Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme oder anderer vereinbarter Leistungen hat. Diese Art der Lebensversicherung wird oft als Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherung oder als Erlebensfallversicherung bezeichnet.

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Ersatzzeiten

Zeiten in der Rentenbiografie, in denen aufgrund besonderer Umstände (wie Kriegs- oder Fluchtzeiten) keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Rente angerechnet werden können.

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Erstprämie

Die Erstprämie ist der erste Beitrag eines Versicherungsvertrags; die einmalige Prämie ist die einzige vereinbarte Beitragszahlung.

Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann das Folgen für Vertrag und Versicherungsschutz haben. Nach § 37 VVG kommt es unter anderem darauf an, ob die Nichtzahlung zu vertreten ist und ordnungsgemäß auf die Folgen hingewiesen wurde.

Quelle: VVG § 37: Zahlungsverzug bei Erstprämie.

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Ertragsausfall

Ertragsausfall bezeichnet wirtschaftliche Einbußen durch eine beeinträchtigte oder unterbrochene Geschäftstätigkeit. Eine Versicherung kann vereinbarte fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn ersetzen.

Beispiel: Nach einem versicherten Maschinenschaden steht die Produktion still.

Wichtig: Nicht jede Störung ist versichert. Auslöser, Haftzeit, Berechnungsregeln und Grenzen müssen vereinbart sein. Umsatzausfall und ersatzfähiger Schaden sind nicht gleichzusetzen.

Weiterführende Informationen

Quelle: LVM: Technische Versicherung und Betriebsunterbrechung.

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Erwerberkündigung

Bei der Veräußerung einer versicherten Sache kann der Erwerber das übergegangene Versicherungsverhältnis unter den Voraussetzungen des § 96 Versicherungsvertragsgesetz kündigen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode erfolgen. Für die Ausübung dieses Rechts gilt grundsätzlich eine Monatsfrist; ihr Beginn hängt unter anderem davon ab, wann der Erwerber vom Bestehen der Versicherung erfährt.

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Erwerbsminderungsrente

Eine Rente, die gewährt wird, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbsfähig ist und die Voraussetzungen erfüllt.

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Absicherung, die darauf abzielt, Personen finanziell zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die leistet, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, setzt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine noch stärkere Einschränkung der Arbeitsfähigkeit voraus. Sie greift, wenn die versicherte Person aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen überhaupt keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann.

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Erziehungsrente

Die Erziehungsrente kann unter gesetzlichen Voraussetzungen aus dem eigenen Rentenkonto gezahlt werden, wenn ein geschiedener Ehepartner stirbt und ein Kind erzogen wird.

Beispiel: Nach dem Tod des früheren Ehepartners wird geprüft, ob die erziehende Person die Voraussetzungen erfüllt.

Wichtig: Eine Scheidung oder Alleinerziehung allein begründet keinen Anspruch. Unter anderem sind Wartezeit, Wiederheirat und Altersgrenze relevant; Sonderregeln gelten nach einem Rentensplitting.

Weiterführende Informationen

Quelle: § 47 SGB VI.

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ETF

Ein ETF ist ein Investmentfonds, dessen Anteile an der Börse gehandelt werden. Viele ETFs bilden einen Index ab.

Daneben gibt es aktiv verwaltete ETFs. Risiken und Kosten richten sich nach dem konkreten Fonds und seinen Anlagen. Die Bezeichnung ETF ist keine Sicherheits- oder Renditezusage.

Quelle: BVI: Fondsarten.

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Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das verwendet wird, um die wesentlichen Informationen bei einem Verkehrsunfall in Europa festzuhalten. Dieses Dokument erleichtert die einheitliche Erfassung von Unfalldaten und dient als Hilfsmittel für die beteiligten Fahrer, ihre Versicherungen sowie eventuell die Polizei, um den Unfallhergang zu dokumentieren und die Schadensregulierung zu vereinfachen.

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Existenzgründerleistung

Unterstützungsleistungen für Personen, die ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen, um den Start in die berufliche Selbstständigkeit zu erleichtern.

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