Zum Inhalt springen

Für die Zähne Ihres Kindes

Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind prüfen

Wenn Sie Zahnbehandlung oder Kieferorthopädie absichern möchten, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kind bereits eine Empfehlung für eine Behandlung erhalten hat.

Was Sie vor Ihrer Entscheidung prüfen können

Halten Sie vorhandene Unterlagen bereit. Fragen Sie beim konkreten Tarif nach Voraussetzungen, Wartezeiten und Erstattungsgrenzen für die Leistung, die Ihnen wichtig ist.

Gesunde Zähne begleiten Ihr Kind beim Essen, Sprechen und Lachen. Eine Zahnzusatzversicherung kann Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen, zum Beispiel bei kieferorthopädischen Maßnahmen oder Prophylaxe. Ihre LVM Versicherungsagentur Galrao in Bremen bespricht mit Ihnen die passenden LVM Tarife und ihre Grenzen.

Beratung zum Zahnzusatzschutz für Kinder anfragen

Wenn eine Zahnspange ein Thema wird

Ein fiktives Beispiel: Bei Ihrem Kind wird eine Zahnfehlstellung festgestellt. Je nach Schweregrad beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an der medizinisch notwendigen Standardversorgung. Zusätzliche Leistungen können einen Eigenanteil auslösen. Eine zuvor abgeschlossene Zusatzversicherung kann je nach Tarif und Bedingungen einen Teil dieser Kosten übernehmen.

Was können ZahnKomfort und ZahnPremium leisten?

Die LVM nennt Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Die Erstattung unterscheidet sich nach Tarif und Leistung. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre nennt die LVM bei kieferorthopädischen Maßnahmen im Tarif ZahnKomfort bis zu 80 Prozent und höchstens 1.000 Euro je Maßnahme. Im Tarif ZahnPremium nennt sie bis zu 100 Prozent und höchstens 2.000 Euro je Maßnahme. Die jeweiligen Tarifbedingungen und mögliche Vorleistungen sind zu beachten.

Für versicherte Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung nennt die LVM bis zu 100 Euro je Kalenderjahr in ZahnKomfort und bis zu 200 Euro in ZahnPremium. Ob eine konkrete Behandlung darunterfällt, prüfen wir anhand des Angebots und der Rechnung.

Wichtige Voraussetzungen und Grenzen

Bereits bei Antragstellung angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind nach den Angaben der LVM vom Schutz ausgeschlossen. Geben Sie die im Antrag gestellten Fragen vollständig an. Ein späterer Abschluss ersetzt keine Zusage für eine schon empfohlene Zahnspange.

Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie nennt die LVM in ZahnKomfort und ZahnPremium grundsätzlich acht Monate Wartezeit. Für versicherte Prophylaxe ab Beginn sowie bei unfallbedingter Behandlung nennt sie Ausnahmen. Zusätzliche tarifliche Grenzen und Voraussetzungen ergeben sich aus den aktuellen Bedingungen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Vertrag erforderlich.

Fünf Fragen für Ihre Entscheidung

  1. Wie alt ist Ihr Kind und welche Leistungen sind Ihnen wichtig?
  2. Wurde bereits eine Behandlung oder Zahnspange empfohlen oder geplant?
  3. Wie unterscheiden sich die Höchstbeträge für Kieferorthopädie und Prophylaxe?
  4. Welche Wartezeiten und Grenzen gelten im angebotenen Tarif?
  5. Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bereits?

So bereiten Sie Ihre Beratung vor

Wir besprechen die Wünsche Ihrer Familie, erklären die Unterschiede der LVM Tarife und erstellen auf Wunsch ein persönliches Angebot. Gemeinsam gehen wir die Antragsfragen, Wartezeiten und Grenzen durch. Hilfreich sind Alter und Krankenversicherungsstatus Ihres Kindes sowie Angaben zu bereits empfohlenen oder laufenden Behandlungen. Gesundheitsdaten gehören in den geschützten Antragsprozess und nicht in eine vorausgefüllte Nachricht.

Häufige Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse jede Zahnspange?

Nein. Ob sie sich beteiligt, hängt unter anderem vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Bei entsprechender Einstufung übernimmt sie die medizinisch notwendige Standardversorgung; Zusatzleistungen können eigene Kosten auslösen.

Ist eine bereits empfohlene Zahnspange mitversichert?

Die LVM schließt bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen aus. Der genaue Sachverhalt muss im Antrag vollständig angegeben werden.

Wann kann Prophylaxe genutzt werden?

Die LVM nennt für versicherte Prophylaxeleistungen einen Beginn ohne Wartezeit. Der jährliche Höchstbetrag richtet sich nach dem Tarif.

Gilt die Erstattung für Kieferorthopädie unbegrenzt?

Nein. Die LVM nennt je nach Tarif Höchstbeträge je Behandlungsmaßnahme und weitere Bedingungen.

Sind Kinder über den Vertrag ihrer Eltern mitversichert?

Für jedes Familienmitglied ist ein eigener LVM Zahnzusatzvertrag erforderlich.

Ihre LVM Beratung in Bremen

Ihre LVM Versicherungsagentur Galrao erreichen Sie unter 0421 33004880. Wir erstellen mit Ihnen ein persönliches LVM Angebot.

Weitere Fragen zur Zahnzusatzversicherung · Gesetzliche Krankenversicherung und hkk

Quelle: LVM Zahnzusatzversicherung für Kinder, geprüft am 5. November 2026. Maßgeblich sind Angebot und Versicherungsbedingungen.

Bestehende Unterlagen vergleichen lassen

Wenn Sie bereits einen passenden Vertrag haben, können Sie Ihre Unterlagen für einen persönlichen Vergleich mit einem LVM Angebot an Ihre Agentur senden.

Unterlagen für Ihre Beratung erfassen