Haftpflichtschaden: Den Hergang klar beschreiben
Sie haben möglicherweise einen fremden Gegenstand beschädigt oder jemand verlangt Schadenersatz? Eine geordnete Meldung hilft, den Vorgang zu prüfen.
Diese Angaben helfen
- Wann und wo ist etwas passiert?
- Wer war beteiligt, und wie ist die andere Person erreichbar?
- Was haben Sie selbst beobachtet?
- Welcher Gegenstand oder welche Person ist betroffen?
- Welche Fotos, Rechnungen, Forderungen oder Zeugenaussagen liegen vor?
Tatsachen statt vorschneller Bewertung
Eine sachliche Beschreibung reicht als Ausgangspunkt. Sie müssen nicht selbst juristisch beurteilen, wer in welchem Umfang haftet. Geben Sie eine Forderung vollständig weiter und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit dem Versicherer ab, bevor Sie eigenständig eine abschließende Zahlungsvereinbarung treffen.
Post und Fristen beachten
Leiten Sie neue Schreiben zeitnah weiter. Bei gerichtlichen Schreiben oder behördlichen Fristen warten Sie nicht auf eine gewöhnliche Rückmeldung. Lassen Sie dringend klären, welche Handlung erforderlich ist. Die Schadenmeldung ersetzt keine fristwahrende Reaktion auf ein gerichtliches Schreiben.
Private Haftpflicht beim LVM Schadenservice auswählen. Bei einer Rückfrage nennen Sie die vorhandene Schadennummer.
Ihr nächster Schritt
Quellen und Redaktionsstand
Stand: 28. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung. Versicherungsschutz und Pflichten richten sich nach Ihrem Vertrag und den vereinbarten Bedingungen. Rechts- und Steuerfragen klären Sie mit den zuständigen Fachstellen.
