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Für Mieter und Eigentümer

Rechtsschutz für Ihre Wohnung oder Ihr Haus

Sind Sie Mieter, Eigentümer oder Vermieter? Notieren Sie, um welches Objekt es geht und welche Streitfragen Sie bei Ihrem Rechtsschutz berücksichtigen möchten.

Was Sie vor Ihrer Entscheidung prüfen können

Wenn bereits ein Streit begonnen hat, halten Sie die relevanten Daten und Schreiben bereit. Prüfen Sie in Ihrem Vertrag, welche Objekte, Rechtsbereiche und Voraussetzungen vereinbart sind.

Eine Wohnung ist mehr als eine Adresse. Wenn es bei Miete, Eigentum oder Vermietung zu einem rechtlichen Konflikt kommt, hilft Ihnen der passende Immobilienrechtsschutz, Ihre Interessen zu verfolgen. Ihre LVM Agentur Galrao in Bremen klärt mit Ihnen, welche Rolle und welche Objekte Sie absichern möchten.

Beratung zum Immobilienrechtsschutz anfragen

Wenn aus einer Nebenkostenfrage ein Streit wird

Ein fiktives Beispiel: Sie mieten eine Wohnung und halten eine Nebenkostenabrechnung für falsch. Sie möchten wissen, ob Sie widersprechen sollten und welche Kosten bei einem Streit entstehen können. Ob Beratung und weitere Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem vereinbarten Schutz und dem konkreten Fall ab.

Welche Rechtsfragen können versichert sein?

Der LVM Immobilien Kombi Rechtsschutz kann Ihre Interessen als Mieter, Eigentümer oder privater Vermieter absichern. Die LVM nennt beispielsweise Streitigkeiten mit Vermietern, Mietern oder der Hausverwaltung sowie bestimmte Auseinandersetzungen mit Behörden. Zum Leistungsumfang gehören nach den Bedingungen Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz, Steuerrechtsschutz sowie Schutz bei bestimmten Erschließungs und Anliegerabgaben.

Je nach vereinbartem Schutz kann die LVM Anwaltsberatung, Mediation und Kosten eines versicherten Verfahrens übernehmen. Bei privat vermieteten Einheiten nennt die LVM auch eine Variante, die auf gerichtlichen Rechtsschutz beschränkt ist. Welche Unterstützung außergerichtlich und gerichtlich vorgesehen ist, vergleichen wir anhand Ihres Angebots.

Das sollten Sie vor dem Abschluss wissen

Ein bereits entstandener Rechtsstreit lässt sich nicht rückwirkend versichern. Für einzelne Leistungsarten können Wartezeiten gelten. Selbstbeteiligung, versicherte Objekte, Personen und Ausschlüsse ergeben sich aus dem Vertrag. Bitte melden Sie einen möglichen Rechtsfall frühzeitig und klären Sie die Kostenübernahme, bevor Sie kostenpflichtige Schritte beauftragen.

Nutzen Sie eine Immobilie selbst und vermieten Sie eine andere, sollten beide Nutzungsarten im Angebot erfasst werden. Bei gewerblich genutzten Objekten prüfen wir gesondert den gewerblichen Immobilienrechtsschutz.

Fünf Fragen für Ihre Entscheidung

  1. Sind Sie Mieter, Eigentümer oder privater Vermieter?
  2. Welche Wohnungen und Grundstücke möchten Sie absichern?
  3. Ist außergerichtliche Unterstützung wichtig oder genügt Ihnen eine gerichtliche Absicherung?
  4. Welche Selbstbeteiligung passt zu Ihnen?
  5. Besteht bereits ein Rechtsschutzvertrag, dessen Umfang geprüft werden sollte?

So läuft Ihre Beratung ab

Sie schildern uns Ihre Wohn und Vermietungssituation. Wir prüfen vorhandenen Schutz, besprechen die LVM Möglichkeiten und erstellen auf Wunsch ein persönliches LVM Angebot. Anschließend gehen wir Leistungen, Grenzen und offene Fragen gemeinsam durch.

Hilfreich sind Angaben zur Nutzung der Immobilie, zu vermieteten Einheiten und gegebenenfalls Ihr bisheriger Versicherungsschein. Für das erste Gespräch müssen Sie nicht alle Unterlagen bereithalten.

Häufige Fragen

Ist eine vermietete Wohnung automatisch mitversichert?

Verlassen Sie sich nicht darauf. Ob und welche vermieteten Einheiten versichert sind, richtet sich nach dem gewählten Vertrag. Lassen Sie jede relevante Nutzung im Angebot prüfen.

Kann ich einen laufenden Streit noch absichern?

Nein. Die LVM weist darauf hin, dass ein rückwirkender Abschluss für einen bereits entstandenen Rechtsstreit nicht möglich ist.

Was ist der Unterschied zum Privatrechtsschutz?

Der Immobilienrechtsschutz betrifft Ihre Rechte und Pflichten rund um versicherte Wohnungen und Grundstücke. Welche Immobilienrisiken ein bestehender Privatrechtsschutz bereits enthält, hängt von dessen Bausteinen ab.

Werden immer alle Kosten bezahlt?

Nein. Voraussetzung ist ein versicherter Fall im vereinbarten Umfang. Selbstbeteiligung, Kostenarten, Wartezeiten und Ausschlüsse sind zu beachten.

Kann ich nur gerichtlichen Schutz wählen?

Die LVM nennt für private Vermieter auch einen reinen Gerichtsrechtsschutz. Wir besprechen mit Ihnen, welche außergerichtlichen Kosten dann selbst zu tragen sind.

Ihre LVM Beratung in Bremen

Ihre LVM Versicherungsagentur Galrao ist persönlich und telefonisch unter 0421 33004880 für Sie da. Gemeinsam erstellen wir bei Bedarf ein persönliches LVM Angebot.

Mehr zum Rechtsschutz · Wohngebäudeversicherung kennenlernen

Quelle: LVM Immobilienrechtsschutz, geprüft am 5. November 2026. Maßgeblich sind Ihr Angebot und Ihre Versicherungsbedingungen.

Bestehende Unterlagen vergleichen lassen

Wenn Sie bereits einen passenden Vertrag haben, können Sie Ihre Unterlagen für einen persönlichen Vergleich mit einem LVM Angebot an Ihre Agentur senden.

Unterlagen für Ihre Beratung erfassen