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Häufige Fragen

private Krankenversicherung

Was ist eine private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) sichert Krankheitskosten im vertraglich vereinbarten Umfang ab. Welche Behandlungen erstattet werden, richtet sich nach Ihrem Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Der Beitrag hängt unter anderem vom gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und der Risikoprüfung ab. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für jedes privat versicherte Familienmitglied ist eigener beitragspflichtiger Schutz zu berücksichtigen.

Ob Sie sich privat versichern können und ob die PKV zu Ihrer Situation passt, sollte vor einem Wechsel sorgfältig geprüft werden. Dabei sind auch die langfristige Beitragsbelastung und mögliche Veränderungen in Beruf und Familie zu berücksichtigen.

Wer kann sich in der PKV versichern?

Für eine private Krankenvollversicherung kommen insbesondere Personen infrage, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Dazu können Angestellte mit einem regelmäßigen Einkommen oberhalb der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze, hauptberuflich Selbstständige sowie Beamte gehören.

Für Studierende, bestimmte Berufsgruppen und besondere Lebenssituationen gelten eigene Regeln. Auch der mögliche Wechseltermin und die Voraussetzungen des gewünschten Tarifs müssen geprüft werden. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann langfristige Folgen haben.

Entscheidend ist Ihr persönlicher Versicherungsstatus. Bremen hat hierfür keine eigene allgemeine Einkommensgrenze.

Kann man auch wechseln, wenn man noch versicherungspflichtig ist?

Solange Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, können Sie diese grundsätzlich nicht durch eine private Krankenvollversicherung ersetzen. Sie können jedoch prüfen, ob ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung für Sie sinnvoll ist.

Ein Wechsel in die PKV kommt erst infrage, wenn keine Versicherungspflicht mehr besteht oder eine gesetzlich vorgesehene Befreiung möglich ist. Eine solche Befreiung kann langfristige Folgen haben und lässt sich nicht beliebig widerrufen.

Lassen Sie Ihren Versicherungsstatus und den möglichen Wechseltermin vor einer Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung verbindlich klären.

Ich mache mich selbständig, kann ich sofort in die PKV wechseln?

Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich sein. Die Gründung allein bedeutet jedoch nicht, dass jeder Selbstständige sofort wechseln kann. Für bestimmte Berufsgruppen und persönliche Konstellationen gelten besondere Regeln.

Vor einem Wechsel sind Ihr bisheriger Versicherungsstatus, der Beginn der neuen Absicherung und die Voraussetzungen des gewünschten PKV-Tarifs zu klären. Vergleichen Sie außerdem Leistungen, Beiträge, Selbstbeteiligung und die Absicherung Ihrer Familienangehörigen.

Kündigen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung erst, wenn der anschließende Versicherungsschutz und der Wechseltermin verbindlich feststehen.

Welche Vorteile bietet die PKV?

In der privaten Krankenversicherung vereinbaren Sie den Leistungsumfang Ihres Tarifs. Je nach Vertrag können beispielsweise bestimmte ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen enthalten sein. Ob ein Tarif zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und den konkreten Versicherungsbedingungen ab.

Prüfen Sie neben den Leistungen auch Selbstbeteiligung, Beitragsentwicklung und die Kosten für Familienangehörige. Schnellere Termine oder eine bestimmte Behandlung lassen sich durch den Abschluss einer PKV nicht pauschal garantieren.

Beiträge für Ihre eigene Krankenversicherung können im gesetzlich vorgesehenen Umfang als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Sie sind nicht allein wegen einer selbstständigen Tätigkeit Betriebsausgaben. Die steuerliche Behandlung sollte bei Bedarf mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Wann kann man von der PKV wieder zurück in die GKV wechseln?

Eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht jederzeit frei wählbar. Sie hängt unter anderem von Ihrem Alter, Ihrer Erwerbssituation und Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf ab. Beispielsweise kann unter bestimmten Voraussetzungen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Familienversicherung infrage kommen.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres können zusätzliche gesetzliche Einschränkungen eine Rückkehr ausschließen. Das Erreichen dieses Alters eröffnet keinen eigenen Rückweg in die GKV.

Lassen Sie vor einer beruflichen oder vertraglichen Veränderung von der zuständigen Krankenkasse prüfen, ob und ab wann eine gesetzliche Versicherung für Sie möglich ist. Kündigen Sie Ihre PKV erst nach verbindlicher Klärung der Anschlussversicherung.

Was ist, wenn man arbeitslos wird?

Wie Sie bei Arbeitslosigkeit krankenversichert sind, hängt von Ihrem bisherigen Versicherungsstatus und der bezogenen Leistung ab. Beim Bezug von Arbeitslosengeld entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei bestehender Versicherungsfreiheit oder einer zulässigen Befreiung.

Bei Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II bleiben zuvor privat Versicherte in der Regel privat versichert. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden.

Klären Sie die Beitragszahlung und Ihren Versicherungsstatus frühzeitig mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter und Ihrem Krankenversicherer. Ein Notlagentarif ist keine frei wählbare Sparalternative bei Arbeitslosigkeit.

Wie sind der Ehegatte und die Kinder in der PKV versichert?

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder ist jeweils zu prüfen, ob eine gesetzliche Versicherung möglich ist oder eigener beitragspflichtiger privater Schutz benötigt wird.

Für Neugeborene gibt es eine besondere Kindernachversicherung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Kind beim Versicherer eines Elternteils ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichert werden. Dafür gelten Fristen und Grenzen des Leistungsumfangs.

Klären Sie die Absicherung Ihrer Familie möglichst frühzeitig. Bei einer bevorstehenden Geburt besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Anmeldung und Unterlagen erforderlich sind.

Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zu der privaten KV zahlen?

Privat krankenversicherte Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Das betrifft beispielsweise Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind. Auch die private Absicherung muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Der Zuschuss ist gesetzlich begrenzt und grundsätzlich höchstens so hoch wie die Hälfte des zuschussfähigen tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags. Für die Pflegeversicherung gelten eigene Regelungen.

Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer die erforderliche Bescheinigung ausstellen und klären Sie die konkrete Berechnung mit Ihrer Personal- oder Lohnabteilung.

Wie bereite ich einen Wechsel vor?

Prüfen Sie zuerst, ob ein Wechsel in Ihrer persönlichen Situation möglich und sinnvoll ist. Vergleichen Sie Leistungen, Selbstbeteiligung, Beiträge und die Absicherung Ihrer Familienangehörigen. Beantworten Sie Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß.

Klären Sie vor einer Kündigung den verbindlichen Beginn der neuen Versicherung. Kündigungsfristen und mögliche Sonderkündigungsrechte hängen von Ihrem bisherigen Vertrag und dem Anlass des Wechsels ab. Für die Kündigung einer privaten Krankenvollversicherung gelten außerdem Anforderungen an den Nachweis einer lückenlosen Anschlussversicherung.

Was passiert, wenn ich Rentner bin?

Der Rentenbeginn führt nicht automatisch zu einem Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Ob eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner möglich ist, hängt unter anderem von den gesetzlichen Vorversicherungszeiten ab. Die zuständige Krankenkasse prüft diese Voraussetzungen.

Wenn Sie privat versichert bleiben, zahlen Sie Ihre Beiträge weiterhin an Ihren Krankenversicherer. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung leisten. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung tragen Sie selbst.

Prüfen Sie rechtzeitig vor dem Ruhestand, wie Ihre Kranken- und Pflegeversicherung im Alter finanziert wird und welche tariflichen Möglichkeiten für Sie bestehen.

Diese Antworten geben eine allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die zugehörigen Bedingungen.

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